Klimaschutz ist Menschenrecht
In der aktuellen Klimadebatte reden vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Unternehmen und Konzerne und die Politik. Weniger im Fokus steht die „dritte Säule“ der Demokratie, die Rechtsprechung. Dabei sind es nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit in den letzten Jahren immer häufiger die Gerichte, die wegweisende Entscheidungen getroffen und damit Veränderungen angestoßen haben. Am bekanntesten dürfte das „Klima-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2021 sein. Denn das hat damals die Bundesregierung gezwungen, innerhalb weniger Tage ihr Klimaschutzgesetz zu schärfen. Ein Teil der vor allem jungen Klägerinnen und Kläger ist damals von der Hamburger Anwältin Roda Verheyen vertreten worden. Sie meint, dass die Gerichte eine sehr wichtige Aufgabe wahrnehmen.
Paris-Abkommen ist Menschenrechtsvertrag
Dadurch, dass Roda Verheyen für Menschen, die von Klimaschäden betroffen sind, Klage auch gegen große Unternehmen wie RWE und VW einreicht, können die Gerichte den Gesetzgeber immer wieder daran erinnern, dass es Klimaschutzziele gibt, und dass es Grenzwerte gibt, die eingehalten werden müssen, aus verfassungsrechtlichen Gründen. So wie etwa das CO2-Budget, das aktuell weiter überstrapaziert wird, zu Lasten der nachfolgenden Generationen. Die Möglichkeit, klagen zu können und manchmal auch Erfolg dabei zu haben, ist für Roda Verheyen der Grund, optimistisch in die Zukunft zu blicken. So wie das gerade auch in einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Brasilien sichtbar wird.
Nächste Woche erscheint ihr Buch „Wir alle haben ein Recht auf Zukunft“ bei dtv. Über ihr Buch, und warum Klimaklagen seit dem Ukrainekrieg noch wichtiger sind, darüber spricht Roda Verheyen mit detektor.fm-Moderator Christian Bollert.