Nachdem die Regierung um Kanzlerin Merkel bei der Abstimmung des Bundestages zum Hebel am Rettungsschirm und dem EU-Gipfel in Brüssel zwei Erfolge feiern konnte, folgt schon der nächste Dämpfer:
Das neunköpfige EFSF-Sondergremium, das schnelle Maßnahmen zur Rettung verschuldeter Staaten ergreifen sollte, darf vorerst nichts entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab damit dem Eilantrag der SPD-Abgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert statt, die sich in ihrer Funktion als Mitglieder des Bundestages übergangen fühlten – und hat damit auch die deutschen Verfahrensregeln für nicht anwendbar erklärt.
Mit der einstweiligen Anordnung aus Karlsruhe liegt alle Entscheidungsgewalt des Gremiums bis zu einer erneuten Verhandlung auf Eis.
Diejenigen, die kritisch sind, die sich in der Vergangenheit skeptisch zu der ganzen Frage Euro-Rettung geäußert haben – auch aus dem Haushaltsaussschuss – die sind natürlich in dem Neunergremium nicht vertreten. (Swen Schulz)
Über seine Beweggründe für die Klage und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtshaben wir mit dem Abgeordneten Swen Schulz gesprochen.