Bisher war es einer von vielen Unterschieden zwischen Mann und Frau. Sie hat eine höhere Lebenserwartung, also zahlt sie höhere Beiträge für die private Rentenversicherung. Dafür hat er statistisch gesehen mehr Unfälle und muss so für seine Kfz-Versicherung mehr zahlen. Auch Risiko-Lebensversicherungen sind für Männer teurer. Deswegen fühlten sich zwei belgische Männer ungerecht behandelt und haben gemeinsam mit einem Verbraucherverband Klage erhoben. Berufen haben sie sich auf die Gleichberechtigungsrichtlinie der EU.
Denn eigentlich besteht schon seit 2004 das Gesetz, dass geschlechtsspezifische Tarife nur in der Ausnahme zulässig sind – nämlich nur, solange die Abweichungen durch verlässliche und regelmäßig aktualisierte Statistiken begründet werden können. Nach der Klage der Belgier ist diese Ausnahme nun gestrichen. Unterschiedliche Versicherungsbeiträge für Männer und Frauen sind damit ausnahmslos verboten.
Warum die Versicherer befürchten, dieses Urteil könne zu einer Erhöhung der Versicherungstarife für alle führen, darüber haben wir mit Ulrike Pott vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft gesprochen.