Seitdem im August vergangenen Jahres der Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, reißt die Diskussion über das Thema nicht ab.
Gegen den Entwurf gibt es heftigen Widerstand
Mit dem Gesetz sollen schon kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln ein Jahr lang nach der Veröffentlichung gesetzlich geschützt sein. Ist auf Google-News also ein kurzer Textabschnitt eines Artikels zu finden, so müsste die Suchmaschine dafür Geld an den Verlag zahlen.
Google hat auf den Gesetzentwurf mit einer großen Gegenkampagne reagiert. Generell gehen die Meinungen zu dem Thema weit auseinander.
Kontroverse auch im Bundestag
Am 30. Januar 2013 wird es nun eine Anhörung zum geplanten Leistungsschutzrecht geben. Dabei tritt der Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz Thomas Stadler als Sachverständiger auf. In einer nun veröffentlichten Stellungnahme kritisiert der Anwalt das Gesetzesvorhaben.
Im Gespräch mit detektor.fm hat er erklärt, was genau am Leistungsschutzrecht aus seiner Sicht fehlerhaft ist.
Ich halte dieses Vorhaben insgesamt nicht für sinnvoll. – Thomas Stadler