Seit dem 1. April gilt ein verändertes Datenschutzgesetz in ganz Deutschland. Demnach müssen nun Auskunfteien, wie die Schufa, jedem Verbraucher einmal pro Jahr Auskunft über die von ihm gesammelten Daten geben. Damit wird nun transparent, warum jemand beispielsweise einen Kredit nicht bekommt. Verbraucher sollen so auch die Möglichkeit erhalten Berechnungsfehler zu erkennen und auch zu korrigieren. Angeschoben wurde diese Änderung des Datenschutzgesetzes von der Bundeszentrale der Verbraucherzentralen. Diese hatte nämlich vor zwei Jahren in einer Untersuchung festgestellt, dass die sogenannten „Scoringwerte“ teilweise willkürlich ermittelt werden.
Frank-Christian Pauli arbeitet für den Bundesverband der Verbraucherzentralen, ist deren Banken-Experte und hat uns erklärt, was Verbrauchern diese Änderung nützt.
Unter dem Bereich „Weiterführende Links“ finden Sie bei „Downloads“ das Formular der Schufa für die kostenlose Auskunft.