Der Mindestlohn ist für viele Branchen zum 1. Januar 2015 eingeführt worden, doch in der Koalition wird weiter über die Umsetzung gestritten. Denn die CDU fordert eine Abschwächung der Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten seit diesem Jahr genauer erfassen. Das betrifft vor allem Arbeitnehmer, die weniger als 2958 Euro pro Monat verdienen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) ist mit dem Vorschlag der CDU keineswegs einverstanden. Sie will nicht zulassen, dass am Mindestlohn-Gesetz nachträglich herumgearbeitet wird.
Dokumentation als erhebliche Belastung?
Laut der CDU ist die Gehalts-Grenze der Arbeitnehmer, die keine Arbeitszeiten mehr dokumentieren müssen, mit 2958 Euro zu hoch. Momentan müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von 2958 Euro nachweisen. Diese Daten müssen bis zu zwei Jahre aufbewahrt und bei einer Kontrolle vorgelegt werden. Die Union will die Dokumentationsgrenze auf 1900 Euro absenken. Bei geringfügigen Beschäftigten verlangt die CDU in bestimmten Fällen sogar eine Abschaffung der Dokumentationspflicht. Stattdessen fordern sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem Arbeitszeit und Bezahlung festgeschrieben sind. So soll den Unternehmen bürokratischer Aufwand erspart bleiben.
Der Aufwand hinter einer Dokumentationspflicht
Till Stüve von der Steuerberatergenossenschaft Datev erklärt die Hintergründe etwas genauer: Unternehmen, die bereits Arbeitszeiten dokumentieren, entsteht ein geringerer Mehraufwand als solchen, die das noch nie getan haben. Für letztere bedeutet die Einführung der Dokumentationspflicht aus seiner Sicht eine enorme Umstellung. Die Dokumentation wird demnach abermals erschwert, wenn man einer bestimmten Branche zugeordnet ist oder die betroffenen Mitarbeiter Minijobber oder geringfügig/kurzfristig Beschäftigte sind.
Bremse im Alltag?
Mitarbeiter, die dezentral arbeiten, müssen ihre genauen Arbeitszeiten an die Zentrale weiterleiten, welche die Zahlen überprüft und absegnet. Das bremse den normalen Tagesablauf immens. Daher gibt es die Regelung von sieben Tagen, in denen man die Arbeitszeiten der Woche dokumentieren muss. Ein Angestellter hat die Möglichkeit, seine genaue Arbeitszeit einmal in der Woche gebündelt weiterzuleiten. Doch selbst das sorge für eine hohe personelle Belastung in den Unternehmen, bestätigt Steuerberater Carsten Nafziger. Er schätzt die Arbeitszeit für die Dokumentation pro Angestellten und Monat auf eine halbe Stunde. Der Zeitaufwand des Mitarbeiters, der den Beginn, die Pausen und das Ende der Arbeitszeit notieren muss, ist jedoch nicht eingerechnet.
Über die Sichtweise der Arbeitgeber zur Dokumentationspflicht hat detektor.fm-Moderatorin Maj Schweigler mit Roland Wolf gesprochen. Er arbeitet bei der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände und leitet die Abteilung des Arbeits- und Tarifrechts.
Redaktion: Ronja Hoffmann