480 Millionen Euro zahlen die Bundesländer in diesem Jahr an die Kirchen. Das sind aber keine Kirchensteuern oder Kostenerstattungen für Kindergärten, Krankenhäuser oder Altersheime.
Diese Summe bekommen die Kirchen zusätzlich, weil im 19. Jahrhundert Kirchenbesitz enteignet worden ist.
Diese Sonderzahlungen sind eine Art dauerhafte Entschädigung. Der vor über 200 Jahren gestartete Versuch, den Einfluss der Kirchen zu verringern, wird also bis heute von den Bundesländern mit viel Geld bezahlt.
Wie es zu den Sonderzahlungen gekommen ist, warum es sie heute noch gibt und ob es auch in Zukunft dabei bleiben wird, haben wir Johann-Albrecht Haupt gefragt. Er ist Verwaltungsjurist und Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union.
Wie diese Summe zustande gekommen ist, ist ein Rätsel, das niemand erklären kann. – Johann-Albrecht Haupt