EU-Kommission fordert Hilfe
Die Europäischen Union will den Kampf gegen Steuerflüchtlinge verschärfen. Jetzt sollen Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die ersten Schritte machen. EU-Wirtschafts- und Währungskommissar Moscovici hat dazu ein neues Gesetz vorgelegt. Darin fordert die Kommission, dass Steuerberater und Anwälte ihre Mandanten künftig bei Auffälligkeiten melden. „Potenziell aggressives“ Steuernsparen soll damit frühzeitig erkannt und verhindert werden. Was genau mit „potenziell aggressiv“ gemeint ist, bleibt aber bisher unklar.
Inhaltlich ist aggressives Steuernsparen möglicherweise völlig legal und dann kann ich es nicht kriminalisieren. – Dr. Claudia Seibel, Vize-Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Anwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer müssen laut dem Vorschlag melden, wenn Klienten ein Steuersparmodell anstreben. Über die Legalität entscheidet dann die jeweilige nationale Steuerbehörde. Vor allem aber sollen Steuervermeider gefasst werden, die Geld ins Ausland transferieren wollen. Viele prominente Fälle sind zuletzt im Zuge der Panama Papers aufgetaucht.
Steuerberater mit Meldepflicht
Wenn in Zukunft Geld die Grenze überschreitet, soll das innerhalb von fünf Tagen den Steuerbehörden des Landes gemeldet werden. Die Meldepflicht liegt grundsätzlich bei der „vermittelnden Instanz“. Beispielsweise bei Anwälten, die eigentlich der Schweigepflicht unterstehen, geht die Pflicht auf die Klienten selbst über. In beiden Fällen bedeutet das viel Arbeit und bürokratischen Aufwand für beide Seiten. Gutachter des Max-Planck-Instituts sind dennoch zu dem Schluss gekommen, dass das Gesetz sowohl nach Verfassungs- als auch nach Europarecht in Ordnung geht. Die Bundessteuerberaterkammer hat bereits im März vor den Auswirkungen für Steuerzahler und deren Steuerberater gewarnt.
Gesetze sind Ländersache
Der Vorschlag der EU-Kommission ist aber zunächst nur ein Vorschlag. Welche strafrechtlichen Folgen das Gesetz für Verbraucher und Steuerberater haben könnte, ist noch unklar. Wird doch über die konkrete Gestaltung letztendlich auf Länderebene entschieden. Bisher haben deren Finanzminister nur die gesetzliche Verankerung besprochen.
Von der Sache her bin ich [als Anwalt] gesetzlich nicht gehalten und darf es auch gar nicht, strafrechtlich relevantes Verhalten meines Mandanten anzuzeigen. – Dr. Claudia Seibel
In einem nächsten Schritt soll nun eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bis zum Herbst das weitere Vorgehen prüfen. Zum Thema Geldwäsche gibt es bereits eine derartige Regel.
Über die EU-Meldepflicht für Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer hat detektor.fm-Moderator Eric Mickan mit Dr. Claudia Seibel vom Deutschen Anwaltsverein gesprochen.
Redaktion: Barbara Butscher