Die Idee ist nicht neu: Das Girokonto für alle. Schon vor 20 Jahren hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), der Branchenverband deutscher Geldinstitute, eine freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben, die Bürgern unabhängig vom Einkommen eine Kontoeröffnung ermöglichen sollte. Umgesetzt wurde das aber kaum. Das Problem war wohl die Freiwilligkeit. Denn die Banken wurden zu nichts verpflichtet.
Nun sind sie es. Denn im April 2014 hat die EU eine neue Richtlinie verabschiedet, die ein Girokonto für alle EU-Bürger vorschreibt. Die Mitgliedsstaaten haben, nachdem sie die Richtlinie verabschiedet haben, zwei Jahre Zeit, sie umzusetzen. In Deutschland beginnt das genau jetzt.
Alles anders?
Nicht alles, aber einiges wird sich in Zukunft ändern. Die EU schlägt sich mit der Richtlinie auf Seiten des Verbrauchers. Kontogebühren und Zinssätze müssen transparent einsehbar sein. Dafür soll es in jedem Land mindestens ein unabhängiges Vergleichsportal geben. Der Kontoinhaber muss die Möglichkeit haben Geld einzuzahlen, abzuheben und zu überweisen. Die Kontoführung muss entweder frei sein oder nur einen geringen Betrag kosten.
Diese Maßnahme wird allerdings auch kritisiert, weil es keine einheitliche Regelung zur kostenpflichtigen Kontoführung gibt und die Entgelthöhe im Bemessen der Bank liegt. Außerdem soll ein Kontowechsel erleichtert werden. So muss innerhalb von zwei Werktagen die neue Bank den Kunden annehmen und ein Konto für ihn eröffnen.
Situation in Deutschland
Die freiwillige Selbsverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft kann keine Erfolge verbuchen. In neun Bundesländern legen die Landessparkassengesetze einen Anspruch auf ein Girokonto fest. In den restlichen Bundesländern gibt es keinen Anspruch auf ein Konto. Die Zahl der Menschen, die kein Konto besitzen, kann nur geschätzt werden und schwankt zwischen 700.000 und drei Millionen. Diese Menschen werden bald ein Konto per Gesetz führen dürfen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert, dass die Richtlinie nur schon bestehende Regelungen festschreibt oder gar an den Interessen der Verbraucher vorbei geht. Der Preisvergleich zur Kontoführung sei demnach nicht weit gehend genug, weil ein Leistungsvergleich nicht stattfände. Auch beim vereinfachten Kontowechsel bemängelt die DK, dass dies bereits jetzt gut funktioniere und eine deutsche Anpassung unnötig sei. Dem widerspricht der Bundesverband Verbraucherzentrale.
Man muss auch allen möglichen Geschäftspartnern Informationen zukommen lassen über den Kontowechsel, wann es eine neue Bankverbindung gibt. Wenn man irgendetwas vergisst, dann gibt es vielleicht im Nachgang irgendeinen unangenehmen Mahnbrief, weil irgendeine Lastschrift nicht mehr funktioniert hat. Das alles soll besser werden. – Frank Christian Pauli, Referent für Finanzen beim Bundesverband der Verbraucherzentrale.
Fest steht aber, dass die Regelungen das Bankensystem für Verbraucher europaweit vereinheitlicht.
Über die neue EU-Richtlinie und darüber, was sich in Deutschland damit ändert, hat detektor.fm- Moderatorin Teresa Nehm mit Frank-Christian Pauli gesprochen. Er ist Referent für Finanzen beim Bundesverband Verbraucherzentrale.
Redaktion: Maren Schubart