Facebook und die deutschen Datenschützer, das ist ein Kampf, der schon seit einiger Zeit vor sich hinschwelt. Die Deutschen sind hierbei allerdings ziemlich machtlos, denn Facebook ist eine US-amerikanische Firma, die nicht nach deutschem Datenschutzrecht verantwortlich gemacht werden kann.
Das Unabhängige Datenschutzzentrum in Schleswig Holstein bläst trotzdem zum Angriff auf das Soziale Netzwerk: Der Gefällt-mir-Button und andere soziale Plugins sollen gegen geltendes Recht verstoßen, meinen die Datenschützer. Sollten Webseitenbetreiber ihn nicht bis Ende September 2011 deaktivieren, drohen ihnen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Diese Strafe könnte dann vor allem Blogger und Firmen treffen, die das Netzwerk als wichtiges Marketinginstrument nutzen.
Facebook sieht den Vorwürfen gelassen entgegen. In einer Stellungnahme heißt es:
Wir löschen diese technischen Daten innerhalb von 90 Tagen. Damit entsprechen wir den üblichen Branchenstandards. Die Informationen erhalten wir ungeachtet, ob ein Nutzer bei Facebook eingeloggt ist oder nicht. Dies liegt im Wesen des Internets.
Ob die Forderung der Schleswig-Holstein’schen Datenschützer Facebook wirklich treffen oder – ähnlich vergleichbaren Versuchen – nur heiße Luft sind, haben wir mit Udo Vetter besprochen, Macher des renommierten „Law Blog“ und Anwalt mit Schwerpunkt Medienrecht.
Er hält die Drohung der schleswig-holstein’schen Datenschützer für skandalös: sie treffe die falschen und führe lediglich dazu, dass kleinen Unternehmen ein wichtiges Marketinginstrument verboten wird.
Das gesamte Interview mit Udo Vetter gibt es hier zum anhören:
Der Gigant antwortet: Facebooks Reaktion
Es hat nicht lang gedauert, da wies Facebook alle Vorwürfe zurück. Mit welcher Begründung, das kann in der kompletten Stellungnahme von Facebook gehört werden: