Filesharing in Internet-Tauschbörsen ist riskant: Nicht nur, weil man sich dabei Viren auf den Rechner holen kann. Vor allem, weil die getauschten Dateien urheberrechtlich geschützt sind – wer sich also Filme oder Musik runterlädt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Es gibt längst Kanzleien, die sich auf das Geschäft mit solchen Abmahnungen spezialisiert haben. Die verschicken dann im Auftrag der Musik- oder Filmindustrie Briefe an Tauschbörsennutzer und fordern hunderte oder sogar tausende Euros von ihnen.
Doch längst nicht jeder Abgemahnte zahlt auch – deshalb bleibt die Industrie oft auf ihren Forderungen sitzen. Um welche riesigen Summen es dabei geht, zeigt die Abmahn-Kanzlei Urmann + Collegen in Regensburg. Die versteigert nämlich gerade offene Forderungen von insgesamt 90 Millionen Euro.
Wie das funktioniert, und ob das juristisch so ganz sauber ist, fragen wir Rechtsanwalt und Blogger Udo Vetter.