Der Streit um die Frauenquote schwelt noch immer. Ein Dauerzustand, seit die umstrittene Quote in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist. Laufend gibt es Attacken seitens der Koalitionspartner CDU/CSU, die das Thema aus Sorge um die wirtschaftliche Entwicklung gerne vom Tisch hätten. Am 11. Dezember soll der neue Entwurf des Gleichstellungsgesetzes nun endlich ins Kabinett, doch die Union will vorher noch einige elementare Änderungen durchsetzen.
Frauenquote ist für wenige Betriebe relevant
Nach mehreren Debatten um Sinn und Unsinn, Sanktionen und eventuelle Verfassungswidrigkeit ist die geplante Frauenquote auf drei Bestandteile herunterzubrechen:
1. 108 große Unternehmen müssen 30 Prozent des Vorstands mit Frauen besetzen – das enstpricht insgesamt 170 Posten.
2. 3500 mittelgroße Unternehmen sollen den Frauenanteil in ihren Chefetagen auf 30 Prozent erhöhen.
3. Bundesbehörden und Unternehmen in öffentlicher Hand müssen auf Geschlechterparität achten.
Die Union fordert nun eine erneute Anpassung: Die Quote für die großen Unternehmen soll aufgeweicht werden, also Ausnahmen beinhalten. Zudem sollen die 3500 mittelgroßen Unternehmen nicht verpflichtet werden, die Frauenquote auch zu halten. Das heißt im Klartext: Wenn ein Unternehmen die Frauenquote erfüllt, darf der Anteil trotzdem wieder unter die 30 Prozent fallen, wenn Frauen aus dem Unternehmen ausscheiden.
Leere Stühle als Konfliktherd
Eine zentrale Sanktion für ein Nichterfüllen der Quote sollte der sogenannte leere Stuhl sein. Wer also einen freien Posten im Aufsichtsrat nicht mit einer Frau besetzt, bevor die Quote erfüllt ist, muss den Stuhl frei lassen. Besonders gegen diese Passage läuft die CSU Sturm und möchte Ausnahmeregelungen für begründete Fälle.
Nur noch ein schlechter Kompromiss?
Über das Aufregerthema Frauenquote und den erneuten Vorstoß der Union hat detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit Claudia Große-Leege gesprochen. Sie ist Geschäftsführerin des Verbands Deutscher Unternehmerinnen.
Redaktion: Javan Wenz