Geflüchtete und Königsteiner Schlüssel
In Deutschland werden Geflüchtete nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Verankert ist die Verteilung im Grundgesetz (Artikel 91b Satz 2). Der Schlüssel ordnet die Verteilung von Asylantragstellern in Deutschland. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) berechnet ihn jedes Jahr neu.
Dabei richtet er sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes. Die konkrete Verteilung auf die jeweiligen Kommunen liegt dann in der Verantwortung der Bundesländer.
Der Königsteiner Schlüssel hat bei der Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt nicht geholfen. Im Sommer 2016 war nur ein Zehntel in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Dabei fiel auf, dass sich viele Geflüchtete in Regionen mit schlechten Perspektiven auf Arbeitsplätze aufhielten.
Mehr Gewicht für den Arbeitsmarkt
Der Wirtschaftswissenschaftler Wido Geis vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft wünscht sich bei der Verteilung einen stärkeren Fokus auf den Arbeitsmarkt. Seiner Meinung nach sollten Geflüchtete dahin kommen, wo die Chancen auf einen Arbeitsplatz gut sind. Er und weitere Wirtschaftswissenschaftler fordern die Politik deshalb zum Umdenken auf.
Für die Verteilung muss der Arbeitsmark im Sinne der Arbeitslosenquote berücksichtigt werden. Wirtschaftsstarke Regionen sollten mehr aufnehmen. – Dr. Wido Geis, Institut der deutschen Wirtschaft
Laut Geis gibt es bessere Chancen in Regionen wie dem Großraum München, dem Rhein-Main-Gebiet oder dem Raum Stuttgart.
Lösung durch Wohnsitzauflage?
Neben dem Arbeitsplatz spielen Familienangehörige und Freunde für Neuankommende in der Wahl ihres Aufenthaltsortes eine große Rolle, so Geis. Diese Kriterien beschleunigen die Eingewöhnung, sind aber seiner Ansicht nach bei der Suche nach Arbeit nicht unbegdingt hilfreich.
Wir haben Bereiche in Kommunen, wo die Anzahl der Zuwanderer so groß ist, dass die Kommune die Integration nicht mehr leisten kann. – Dr. Wido Geis
Nach Abschluss des Asylverfahrens können Behörden Migranten ohne Arbeit bis zu drei Jahren vorschreiben, wo sie wohnen. Die Wohnsitzauflage schuf im Sommer 2016 eine rechtliche Grundlage.
detektor.fm-Moderatorin Carina Fron sprach mit Wido Geis, der für das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft in Köln arbeitet.