Die Einigung zwischen Bitkom und Gema ist unerwartet und deshalb umso freudiger aufgenommen worden. Vor allem Musikdienste-Anbieter können durch die nunmehr geregelte Vergütung sicherer planen und auch die Nutzer werden davon profitieren. Nicht zuletzt, weil nun wohl auch ausländische Anbieter, wie z.B. Spotify, Google und auch Apple, noch intensiver auf den deutschen Onlinemarkt strömen werden.
Aber einige Baustellen bleiben noch immer: Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos sind vom Vertrag ausgeschlossen und auch die eingeschränkte Nutzung von YouTube wird sich erstmal nicht ändern.
Was nun im Onlinemusik-Bereich durch die Einigung möglich ist, haben wir Peter Hempel gefragt. Er ist zuständig für den Bereich Online und Print bei der GEMA.