Für die Google-Tochter Youtube ist das wohl ein schwarzer Freitag. Sie ging aus dem viel beachteten Prozess gegen die GEMA als klarer Verlierer hervor. Wie das Landgericht Hamburg urteilte, muss Youtube sieben Musiktitel aus seinem Angebot entfernen. Hintergrund ist ein Streit um deren Verwertungsrechte. Dem Urteilsspruch zufolge unternimmt Youtube nicht genug, um urheberrechtlich geschützte Lieder zu sperren.
Zu den Songs, die nun gesperrt werden müssen, zählen „Rivers Of Babylon“ von Boney M. und „Ritmo de la Noche“ von Chocolate. Außerdem sind darunter mehrere Lieder von Rolf Zuckowsky. Die genauen Titel sind aber ziemlich egal, denn das Urteil hat darüber hinaus Bedeutung.
Mehr dazu von Bernhard Arnold. Er ist Anwalt für Urheberrecht und Piraterie und zieht im Interview auch einen Vergleich zu einem früheren Urteil gegen ebay: