Play

Gerichtsurteil zur Sonntagsarbeit

Ist der freie Sonntag überholt?

Die meisten Arbeitnehmer haben sonntags frei. Doch ihre Zahl schwindet seit Jahren. Inzwischen muss jeder vierte Deutsche regelmäßig sonntags zur Arbeit, obwohl an dem Tag eigentlich nur zur „Vermeidung erheblicher Schäden“ gearbeitet werden darf. Möglich machen es Sonderregelungen wie die in Hessen, gegen die die evangelische Kirche nun gemeinsam mit der Gewerkschaft Verdi geklagt hat.

Arbeiten am Sonntag ist für ein Callcenter nicht erlaubt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Für Dr. Volker Rieble, Professor für Arbeitsrecht, ist das keine Überraschung. Er erklärt, dass der freie Sonntag per Grundgesetz geschützt ist. Ausnahmen sollten demnach nicht auf Grund von wirtschaftlichen Interessen genehmigt werden.

Gewerkschaften und Kirchen schützen den arbeitsfreien Sonntag

Geklagt hat die Gewerkschaft Verdi gemeinsam mit der evangelischen Kirche. Sie haben sich gegen eine Verordnung des Bundeslandes Hessen gewendet, welches 2011 den arbeitsfreien Sonntag durch einige Ausnahmen gelockert hatte. Auf Grund der gelockerten Paragraphen konnten seit 2011 unter anderem Callcenter, Videotheken und Eishersteller arbeiten.

Ein Grundrecht auf Ruhe

Das Urteil dürfte Signalwirkung für andere Bundesländer haben. Denn Ausnahmen vom arbeitsfreien Sonntag gelten bisher nur, „um erhebliche Schäden zu vermeiden“. Das schließt beispielsweise die Arbeit von Polizisten, Feuerwehr und Ärzten ein. Aber auch das Gastgewerbe, Theater sowie Rundfunkanstalten sind als Ausnahmen vermerkt, damit die arbeitende Bevölkerung am Ruhetag ihre Freizeit genießen kann.

Arbeitsrechtler Rieble befürwortet den Ruhetag. Deutschland leiste sich den Luxus, seine arbeitende Bevölkerung mit einem feststehenden freien Tag zu belohnen. Somit müsse man nicht mit einer Arbeitsleistung von sieben Tagen rechnen und das ganze Arbeitsleben der wirtschaftlichen Rentabilität unterordnen. Hätte jeder einen anderen freien Tag, würde das soziale Gefüge durcheinandergebracht. Für eine Änderung des Grundgesetzes gebe es derzeit auch keine politische Mehrheit.

Darüber, was das Urteil für die Sonntagsarbeit in den restlichen Bundesländern bedeutet und ob dieser Feiertag noch zeitgemäß ist, hat Alexander Hertel mit Volker Rieble gesprochen. Er ist Professor für Arbeitsrecht an der Universität München.

Prof. Dr. Volker Rieble - ist Professor für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Universität München.

ist Professor für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Universität München.
Hohe Rentabilität ist kein Argument für Sonntagsarbeit.Prof. Dr. Volker Rieble
Volker Rieble im Gespräch zur Sonntagsarbeit 05:01

Redaktion: Jenny Barke

Volles Programm, (aber) null Banner-Werbung

Seit 2009 arbeiten wir bei detektor.fm an der digitalen Zukunft des Radios in Deutschland. Mit unserem Podcast-Radio wollen wir dir authentische Geschichten und hochwertige Inhalte bieten. Du möchtest unsere Themen ohne Banner entdecken? Dann melde dich einmalig an — eingeloggt bekommst du keine Banner-Werbung mehr angezeigt. Danke!

detektor.fm unterstützen

Weg mit der Banner-Werbung?

Als kostenlos zugängliches, unabhängiges Podcast-Radio brauchen wir eure Unterstützung! Die einfachste Form ist eine Anmeldung mit euer Mailadresse auf unserer Webseite. Eingeloggt blenden wir für euch die Bannerwerbung aus. Ihr helft uns schon mit der Anmeldung, das Podcast-Radio detektor.fm weiterzuentwickeln und noch besser zu werden.

Unterstützt uns, in dem ihr euch anmeldet!

Ja, ich will!

Ihr entscheidet!

Keine Lust auf Werbung und Tracking? Dann loggt euch einmalig mit eurer Mailadresse ein. Dann bekommt ihr unsere Inhalte ohne Bannerwerbung.

Einloggen