Muss das Urheberrecht reformiert werden? Wie können die Rechte von Künstlern gestärkt werden? Und spült die aktuelle Praxis nur Geld ins Konto der Abmahnkanzleien und Verwerter, nicht aber zu den Kreativen?
Seit Monaten wird um diese Punkte heftig gestritten: es geht um die Frage, ob unser Urheberrecht noch zeitgemäß ist. Befeuert z.B. durch die Wut-Rede von Sven Regener, den Streit zwischen der GEMA und Youtube, die Unterzeichnung von mehreren Aufrufen zur Stärkung des Urheberrechts – den Überblick in dieser Debatte zu behalten, fällt jedenfalls zunehmend schwer.
Immer wieder gerät dabei auch sie in die Kritik: die „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“, kurz (GVU). Ihr erklärtes Ziel: Sand in das Getriebe des illegalen Geschäfts streuen. Doch viele fühlen sich davon zu Unrecht bedroht – sie klagen, dass gegen die mächtige Lobby der Einzelne kaum vorgehen könne und dass Verbände wie die GVU einer ganzen Abmahnindustrie erst den Boden bereite.
Über diese und andere Kritikpunkte haben wir dem Geschäftsführer der GVU gesprochen, mit Matthias Leonardy. Er sagt: wer abgemahnt wurde, sollte sich unbedingt beim Absender des Schreibens melden. Und er plädiert für eine eine kostenfreie Verwarnung, bevor die teuren anwaltlichen Mahnschreiben kommen.
Warum es die GVU braucht und wie sie arbeitet, das haben wir ihn im ersten Teil des Gesprächs gefragt.
Warum seine Forderungen nach einem moderateren Vorgehen noch nicht Realität sind, und wie es um die Verhältnismäßigkeit mancher Abmahnungen steht, darum geht es im zweiten Teil – in dem auch ein „Betroffener“ zu Wort kommt.