Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat während eines mehrtägigen Streiks im Jahre 2012 gegen die Friedenspflicht im Streikrecht verstoßen. Dies hat nun zu einem Grundsatzurteil geführt. Die Friedenspflicht untersagt Arbeitskämpfe während der Laufzeit von Tarifverträgen.
Im Fall des Fluglotsenstreiks sind zumindest einige Forderungen noch Bestandteil bestehender Verträge – und der Streik demnach rechtswidrig gewesen. Das hat schon einige Monate später das Arbeitsgericht in Frankfurt entschieden.
Grundsatzurteil im Streikrecht
Das Urteil über die Schadensersatzforderungen ist jedoch erst in dritter Instanz beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt endgültig bestätigt worden. Die Richter haben nochmals deutlich gemacht, dass bereits ein einzelner Verstoß gegen die Friedenspflicht den kompletten Arbeitskampf rechtlich infrage stellt. Daraus folgt, dass auch Schadensersatzforderungen gegenüber den Gewerkschaften geltend gemacht werden können.
Ein solches Vorgehen ist in Deutschland bisher unüblich gewesen, denn neben einigen Ausnahmen haben Unternehmen normalerweise auch bei unzulässigen Streiks darauf verzichtet, Schadensersatz von den Gewerkschaften zu fordern.
Wegen Kleinigkeiten den kompletten Streik für rechtswidrig zu erklären und vor allem eine solch immense Schadensersatzforderung zu billigen, ist eine Entscheidung, die es bisher noch nicht gab. – Nicoley Baublies, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Luftverkehr
Schadensersatz dürfen jedoch nur direkt betroffene Unternehmen beanspruchen – in diesem Fall der Flughafenbetreiber Fraport. Dritte, zum Beispiel Airlines, die nicht direkt bestreikt werden, dürfen nach einem Urteil von 2015 Folgekosten nicht einfordern.
Folgen für den zukünftigen Arbeitskampf
Wie die großen Gewerkschaften auf das Urteil reagieren werden und ob die Entscheidung weitreichende Folgen für kommende Streiks haben wird, muss man abwarten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich vor allem kleinere Gewerkschaften aufgrund des erhöhten rechtlichen Risikos in zukünftigen Tarifverhandlungen zurückhalten werden. Bei ihnen können die Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe schnell die Existenz bedrohen, denn eine staatliche Deckelung gibt es nicht.
Folglich werden die kleinen Sparten-Gewerkschaften verstärkt ihre finanziellen und politischen Ressourcen bündeln. Denn als große Interessengemeinschaft ist es einfacher, das eigene Streikrecht auf Augenhöhe mit den Tarifpartnern zu verteidigen.
Über das aktuelle Urteil spricht detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer mit dem Vorsitzenden der Industriegewerkschaft Luftverkehr, Nicoley Baublies, im Interview.