Pünktlich zur Neuberechnung der „Hartz IV“-Sätze soll es auch einen neuen Namen dafür geben. Bis zum Jahresende muss die „Grundsicherung für Erwachsene und Kinder“, wie „Hartz IV“ eigentlich heißt, neu berechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die bisherigen Berechnungen zu undurchsichtig und willkürlich sind.
Diese Gelegenheit will man im zuständigen Ministerium offenbar nutzen, und den Lack ein wenig aufpolieren. Aus dem spröden und inzwischen beinahe verbrannten Begriff „Hartz IV“ könnte, so schlägt es Bundesarbeitsministerin von der Leyen vor, das „Basisgeld“ werden.
Was genau „Hartz IV“ eigentlich beinhaltet, ob eine Namensänderung wirklich sinnvoll ist und wie nach dem Verfassungsgerichts-Urteil die Berechnungen von Sozialhilfe verbessert werden müssen – das weiß Joß Steinke vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.