Eine oberfränkische Raiffeisenbank ist von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden verklagt worden. Die Bank fordert 35 Cent pro Abhebung oder Geldeinzahlung am Schalter. Ist das gerecht?
Die Klage
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hat deshalb eine Klage beim Bundesgerichtshof eingereicht. Sie bemängelt eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Darin steht, dass pro Buchung eine Gebühr von 0,35 Euro anfällt. Dieser Preis muss in jedem Fall gezahlt werden. Auch wenn die Buchung fehlerhaft ist. Gegen diese Gebühr ist nun in Karlsruhe geklagt worden.
Hintergrund
Seit 2009 hat es dazu keine genauen Regelungen mehr gegeben. In den Jahren davor lautete die Rechtssprechung, dass jede Bank mindestens fünf kostenlose Abhebungen im Monat ermöglichen muss. Der einzige Grund, weswegen eine „Schaltergebühr“ zu rechtfertigen sei, ist die Bezahlung der Angestellten am Schalter. Doch das ist nicht der Grund.
Das Urteil
Da die finanzielle Belastung Bankkunden unangemessen benachteiligt, hat der Bundesgerichtshof die Klausel gekippt. Die „Erfüllung eigener Pflichten“ darf nicht auf Kosten der Kunden umgelegt werden. Der Nachteil, der sich für den „Zahlungsdienstnutzer“ ergibt, ist zu hoch. Die Grundsatzfrage, ob Banken generell für Barzahlungen am Schalter Geld verlangen dürfen, ist jedoch noch immer nicht abschließend geklärt. Dazu hat sich der Bundesgerichtshof nicht geäußert.
In unserer Serie „Ist das gerecht?“ hat detektor.fm-Moderatorin Maj Schweigler mit Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer über die umstrittene Schaltergebühr gesprochen und darüber, welche Tricks Banken noch nutzen.
Redaktion: Ronja Hoffmann