Wenn Unternehmen Stellen streichen müssen, dann geht unter den Angestellten die Angst um. Betriebsbedingte Kündigungen stehen an – das heißt, dass die Chefs prinzipiell nicht frei entscheiden können, wen sie zuerst entlassen. Eine sogenannte Sozialauswahl steht an. So hätte es wohl auch bei einem Fall in Bayern sein sollen. Dort hat eine Mutter von fünf Kindern eine solche, vermeintlich betriebsbedingte Kündingung erhalten. Dabei hätten wohl andere vor ihr entlassen werden müssen. Nun wird der Fall vor Gericht verhandelt.
Bei Kündigungen nicht selten
Das Schicksal der fünffachen Mutter hat keinen Seltenheitswert. Denn immer wieder versuchen Chefs, mit Kündigungen ungeliebte Mitarbeiter loszuwerden. Immer wieder werden dann nicht zuerst die zu entlassen, die am ehesten eine Chance auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben haben. Über den konkreten Fall und das Vorgehen von Unternehmen im Allgemeinen haben wir in unserer wöchentlichen Serie „Ist das gerecht?“ mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.