Volkswagen: Mangelhaft, aber fährt.
Der Skandal um Volkswagen zieht seine Kreise, der Schaden ist angerichtet. Wie erheblich dieser Schaden ist, scheint dabei nicht immer überall gleich bewertet zu werden. Den Eindruck kann man jedenfalls bekommen, schaut man auf die neun Urteile deutscher Gerichte bezüglich manipulierter Wagen. Acht der neun Urteile haben keine Notwendigkeit für eine vollständige Erstattung des Kaufpreises durch den Händler gesehen. Nur am Landesgericht München ist in einem Urteil anders entschieden worden.
Dass die meisten Gerichte die Ansprüche zurückgewiesen haben, lässt sich vor allem über die Einstufung des Mangels begründen. Da die Schadsoftware nämlich nicht die Fahrtüchtigkeit des Autos einschränkt, wird der Schaden lediglich als gering angesehen. Für eine vollständige Erstattung des Kaufpreises reicht das nicht aus.
Man sieht ja, was das für die Kunden für ein Lotteriespiel ist. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Warum hat das Gericht in München nun anders entschieden? Der ausschlaggebende Faktor war in diesem Fall die Zeit, die nicht immer alle Wunden heilt. Da Volkswagen sich noch sträubt, manipulierte Wagen zurückzurufen und zu „entmogeln“, warten die Kunden auf Wiedergutmachung. Im Münchner Fall wurde dies zum technischen Schaden hinzugerechnet – womit der Mangel als erheblich galt.
Wie genau die verschiedenen Urteile zu bewerten sind und inwiefern das Münchener Urteil Beispielcharakter hat, hat uns Rechtsanwalt Achim Doerfer in unserer Serie „Ist das gerecht?“ erklärt.
Redaktion: Richard Hees.