Ein Internetportal verklagt einen Ex-Mitarbeiter auf 340.000 Dollar Schadensersatz. Der Grund: Nach der Kündigung hat der seinen Twitter-Account umbenannt, der Name der Firma darin verschwand. Was blieb sind die 17.000 Follower. Doch wem gehören die?
Der Ex-Arbeitgeber will nicht nicht auf die „Kunden“ (also: Follower) verzichten. Außerdem sei die Liste der Follower eine Art Betriebsgeheimnis.
Social Media-Kontakte als Besitz
Es gibt kein eindeutig greifbares Gesetz für solche Fälle – und die wenigsten Unternehmen haben im Vorfeld entsprechende Richtlinien aufgestellt. So kann das Eigentum in den seltensten Fällen klar festgestellt werden.
Zudem ist wichtig, ob die Follower in der Freizeit oder während der Arbeit gewonnen wurden. Auch der Name des Accounts spielt eine zentrale Rolle.
Noch komplizierter wird es, wenn es nicht um Follower oder Freunde, sondern um Gruppenmitglieder in den sozialen Netzwerken geht, sagt unser Rechtsexperte.
In unserer Serie „Ist das gerecht?“ hat detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer über die strittige Rechtslage gesprochen und über die wichtigen Aspekte, die beim Nutzen sozialer Netzwerke im Arbeitsumfeld zu beachten sind.