283.000 Euro im Jahr, so viel hat der Geschäftsführer einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) verdient. Zu viel, sagt nun der Bundesfinanzhof – das oberste Finanzgericht in Deutschland – und kassiert den Status „gemeinnützig“ rückwirkend.
Steuervorteile für Gemeinnützigkeit
Das hat vor allem steuerrechtliche Folgen. Eine gGmbH ist von der Körperschaftsteuer und damit verbunden auch von der Gewerbesteuer befreit. Begründet wird das damit, dass die Erträge der Kapitalgesellschaft für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Das ist zum Beispiel bei Kindertagesstätten oder Krankenhäusern der Fall. Im Verfahren vorm Bundesfinanzhof ging es um eine Gesellschaft, die im Bereich „Soziales, Gesundheit, Psychiatrie“ tätig ist. Zuvor hatte die sich schon durch mehrere Instanzen geklagt.
Angefangen hatte alles damit, dass das zuständige Finanzamt der Gesellschaft die Gemeinnützigkeit aberkannt hatte, betroffen waren die Jahre 2005 bis 2010. Die GmbH wehrte sich, aber auch das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern stand auf der Seite des Finanzamts und bestätigte den rechtmäßigen Entzug des Status. Beim Bundesfinanzhof war man dann etwas großzügiger, dort bestätigte man die Entscheidung zumindest für zwei der Jahre nicht.
Wann ist viel zu viel?
Aber woran machen das die Gerichte konkret fest? Und wann ist ein Jahresgehalt zu hoch? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der Rechtsanwalt Achim Doerfer in einer weiteren Episode von „Ist das gerecht?“.