Darf der Betriebsrat twittern?
Twitter prägt Debatten – und wenn der US-Präsident twittert, löst das sogar Staatskrisen aus. Wenn Unternehmen twittern, geht es in den meisten Fällen um Imagepflege und Marketing. Und wenn Betriebsräte twittern? Ja auch dann kann es zu Krisen kommen – wenn auch eher im Unternehmen.
Was also dürfen Betriebsräte twittern? Dürfen sie überhaupt einen eigenen Internetauftritt pflegen? Diese Fragen sind umstritten, bei den Firmen sowieso und auch unter den Gerichten sind sich nicht alle eins. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen sagt: Ja, Arbeitnehmervertreter dürfen twittern und sich auch zu betrieblichen Debatten öffentlich äußern. Das Landesarbeitsgericht Hessen dagegen sagt: Nein, eine solche Debattenkultur verstoße gegen das Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit.
Und das oberste Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht? Hat sich dazu noch nicht geäußert. In einem aktuellen Fall hat ein Unternehmen seine Klage gegen den eigenen Betriebsrat zurückgezogen, ehe die obersten Richter sich der Sache annehmen konnten. Dass sich schon zwei Landesarbeitsgerichte mit der Frage befasst haben – und zu unterschiedlichen Urteilen gekommen sind – zeigt, wie wünschenswert eine Entscheidung auf Bundesebene gewesen wäre.
Rechtliche Lage weiterhin unklar
Was bedeutet das nun alles? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Dr. Achim Doerfer. Sie diskutieren auch, ob sich Betriebsräte sich privat zu Debatten äußern dürfen und was eigentlich für die übrigen Arbeitnehmer gilt.