Ist die Ärztin freundlich? Kann man auf dem Laufband gut seine Runde drehen? Zieht die Handcreme schnell ein? Wer Antworten auf diese Fragen sucht, wirft in der Regel zunächst einen Blick in die Kundenbewertungen: Leute, die schon einmal in der Arztpraxis waren oder schon länger ihre Hände mit der Handcreme eincremen, geben dort hilfreiche Tipps, die die Kaufentscheidung erleichtern soll. Alles, was weniger als einen 4-Sterne-Durchschnitt hat, hat im Internet quasi schon verloren.
Mehr Transparenz bei Kundenbewertungen
Doch gerade weil Kundenbewertungen ein so großes Gewicht bei der Kaufentscheidung haben, lässt sich damit auch ein ordentliches Geschäft machen. Unternehmen kaufen positive Bewertungen ein, manchmal auch negative Kommentare für die Konkurrenz. Eine Recherche des BR hat gezeigt, wie willkürlich die Bewertungen sind. Für Dritte sind die falschen Bewertungen aber kaum zu erkennen.
Deswegen wurde nun das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb novelliert. Verbraucher und Verbraucherinnen sollen so besser geschützt werden, man erhofft sich von der Gesetzesänderung mehr Transparenz bei den Kundenbewertungen. Die Frage ist allerdings, ob die Neuerungen überhaupt für mehr Transparenz sorgen können. Unternehmen müssen angeben, ob sie die Kundenbewertung auf ihre Echtheit überprüft haben – sie können aber auch einfach angeben, dass sie den Post nicht verifizieren können. Dann wissen die Verbraucher das zwar, über den Wahrheitsgehalt der Bewertung sagt das aber nichts aus.
Was bringt die Gesetzesänderung also? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit dem Rechtsanwalt Achim Doerfer.