Warum sich extra Arbeit machen, wenn’s ein Programm genauso gut kann? Smartlaw ist so ein Programm: Man beantwortet ein paar Fragen und bekommt anschließend einen individuell zugeschnittenen Vertrag ausgespuckt. Darüber, ob das eine erlaubte Praxis ist, mussten nun die Gerichte entschieden. Final urteilt der Bundesgerichtshof: Das geht so schon.
Grundlage für den Streit ist das sogenannten Rechtsdienstleistungsgesetz. Darin ist geregelt, was eine solche Rechtsdienstleistung ist und was nicht. Damit soll sichergestellt werden, dass Juristen und Juristinnen auch nur die Tätigkeiten anbieten, zu denen sie befugt sind. Ist eine Tätigkeit durch das Gesetz nicht gedeckt, ist das eine unerlaubte Geschäftspraktik und verletzt damit die Marktverhaltensregeln.
Smartlaw berät nicht
Die Rechtsanwaltskammer (RAK) hatte gegen Smartlaw geklagt, die Berufsvertretung sah in diesem Fall eine solche Verletzung. In erster Instanz hatte die RAK noch Recht bekommen, nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil jedoch kassiert.
Was bedeutet das für Rechtsdienstleister – und wer sind eigentlich Rechtsdienstleister? Darüber spricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz mit Rechtsanwalt Achim Doerfer.