Dass in einem Bewerbungsgespräch viele Fragen gestellt werden, ist jedem Bewerber von vornherein bewusst. Doch nicht immer sind alle Fragen zulässig und müssen vom Kandidaten beantwortet werden. Denn im Arbeitsrecht ist eine Gleichstellung aller Personen vorgesehen.
Das gilt nicht nur während des Arbeitsverhältnisses, sondern auch bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern. Kein Bewerber darf beispielsweise aufgrund seines Geschlechts, der Herkunft oder religiösen Überzeugung benachteiligt werden. Fragen, die darauf abzielen, sind daher in einem Bewerbungsgespräch nicht rechtens.
Fragen nach der Privats- oder Intimssphäre sind unzulässig, zum Beispiel eine Frage nach einem Kinderwunsch oder einer beabsichtigten Heirat. – Susanne Meunier
Auf diese Fragen darf der Bewerber sogar lügen. Kommt nach dem Bewerbungsgespräch ein Arbeitsverhältnis zustande, so kann dieses vom Arbeitgeber nicht angefochten werden. Trotzdem ist die Situation, in der der Arbeitgeber unzulässig fragt, erstmal unangenehm.
Susanne Meunier ist Autorin und schreibt zu Arbeits- und Karrierethemen. Im Interview gibt sie Tipps, wie Bewerber in solchen Situationen reagieren können.