Den Arbeitgeber zu kritisieren, ist für Beschäftigte keine einfache Sache. Richtig schwierig wird das, wenn es über den alltäglichen Bürozwist hinaus geht: Gibt es Probleme in einem Unternehmen und findet der Arbeitnehmer intern kein Gehör dafür, muss er manchmal anderweitig auf das Thema aufmerksam machen. Nicht selten heißt das, den Missstand anonym öffentlich machen (sog. Whistleblowing).
Das kann weitreichende Folgen haben, wenn die Person hinter dem Whistleblowing identifiziert wird: Das kann von Mobbing bis hin zur Kündigung reichen. Letztendlich ist es auch der Grund, warum Beschäftigte lieber Schweigen als unternehmensinterne Probleme aufzudecken.
Unklare Rechtslage
Die Rechtslage zu Whistleblowing ist uneindeutig. In der Vergangenheit hat es immer wieder Bemühungen der Politik gegeben, dies zu ändern. Im Februar 2012 hat die SPD-Fraktion einen Vorschlag über ein „Hinweisgeberschutzgesetz“ vorgelegt.
Demnach dürfen sich Hinweisgeber an externe Stellen wenden, wenn sie über Unzulänglichkeiten in ihrer Firma, wie z.B. über Wirtschaftskriminalität oder Umweltschutzprobleme, informieren wollen.
SPD will verbesserten Kündigungsschutz
Bisher urteilte die Rechtssprechung darüber so, dass Whistleblowing rechtens sei, wenn Dienstwege eingehalten würden – d.h. zuerst betriebsinterne Stellen zu nutzen. Daran scheitern viele, denn nicht jedes Unternehmen pflegt eine offene Kritikkultur, so dass die Hinweisgeber nicht selten als „Nestbeschmutzer“ gelten und Mobbing oder Kündigungen fürchten müssen.
Doch künftig soll sich der Scutz von Whistleblowern verbessern. Beschäftigte, die rechtmäßige Hinweise liefern, dürften nach dem SPD-Vorschlag nicht mehr gekündigt werden.
Guido Strack ist Vorsitzender des Vereins Whistleblower-Netzwerk und bewertet den Vorschlag und die jetzige Situation für Whistleblower in Deutschland.