Bis spätestens 2017 soll er kommen: der Mindestlohn. Dann sollen Arbeitnehmer nicht weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Doch in der Union und der SPD herrscht Unklarheit darüber, ob bestimmte Berufsfelder vom Mindestlohn ausgeschlossen werden sollen. {info_1}
Ausnahmen bestätigen (nicht) die Regel
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer ist zwar für den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, fordert jedoch Ausnahmen. Im Interview hat er der Welt gesagt, dass er Ausnahmen beispielsweise für Saisonarbeiter durchsetzen wolle. Auch den Vorschlag der bayerischen Vizeministerpräsidentin Ilse Aigner unterstützt er. Diese fordert, Renter und Studenten vom Mindestlohn auszunehmen.
Eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gießt diese Ausnahmen nun in Zahlen: Sollte der Mindestlohn nicht für Renter, Schüler und Studenten, Arbeitslose und Saisonarbeiter gelten, so wären fast 40 Prozent der Niedriglöhner vom Mindestlohn ausgenommen. 1,93 Millionen Menschen würden also trotz Mindestlohn weniger als 8,50 Euro die Stunde verdienen.
Fünf Millionen Deutsche verdienen 8,50 Euro oder weniger
Zudem zeigt die Studie, dass in bestimmten Branchen, wie der Gastronomie oder dem Einzelhandel, besonders viele Niedriglöhner angestellt sind.
Unterschiedliche Mindestlöhne könnten dazu führen, dass vermehrt Renter oder Studenten angestellt werden, da bei ihnen der Mindestlohn nicht greift.
Zu den Folgen des zweigeteilten Mindestlohn haben wir mit Thorsten Schulten gesprochen. Er beschäftigt sich bei der Hans-Böckler-Stiftung mit Löhnen und hat die Studie verfasst.
Das Ziel, unzumutbare Niedriglöhne zu begrenzen, würde mit Ausnahmen nicht erreicht werden können. Denn es gäbe dann genügend Wege, den Mindestlohn zu umgehen. – Thorsten Schulten