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In manchen Branchen wie dem Friseurhandwerk ist der Mindestlohn erst später zur Pflicht geworden. Foto: Dom’s Barber Shop | CC BY 2.0 | Carl Lender/ flickr.com

Minijob-Studie der Hans-Böckler-Stiftung

Von wegen Mindestlohn

Fast jeder zweite Minijobber ist 2015 unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt worden. Das zeigt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Fairer Lohn für ehrliche Arbeit

Der Mindestlohn soll seit der Einführung im Jahr 2015 in Deutschland für mehr Lohngerechtigkeit sorgen. Vorher hat es nur in einzelnen Branchen, wie zum Beispiel im Baugewerbe, Mindestlöhne gegeben. Erst 2015 ist ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde beschlossen worden. Seit Anfang des Jahres 2017 gilt nun ein neuer Mindestlohn, aktuell sind es 34 Cent mehr, also 8,84 Euro.

Allerdings sind bereits bei der Einführung einige Ausnahmen für den Mindestlohn festgelegt worden, zum Beispiel für Auszubildende, Praktikanten oder Langzeitarbeitslose. Für manche Berufsgruppen gab es auch Übergangsfristen, in denen der neue Tarif noch legal unterschritten werden durfte. Dazu zählten Zeitungszusteller, aber auch Handwerker wie Friseure.

Minijob gleich Minigehalt

Minijobs sind eigentlich kein Teil dieser Ausnahmen. Dennoch hat nun eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung aufgezeigt, dass über das gesamte Jahr 2015 fast jeder zweite Minijobber unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt worden ist.

Zu Beginn des Jahres 2015 sind 50 Prozent der Minijobber davon betroffen gewesen, nach elf Monaten lag der Schnitt immernoch bei knapp 40 Prozent. Zeitweise ist jeder fünfte Minijob sogar nur mit einem Stundenlohn von weniger als 5,50 Euro bezahlt worden. Einige Arbeitgeber umgehen das Gesetz mit verschiedenen Tricks. Die Zahl der Verstöße unterscheidet sich von Branche zu Branche teilweise erheblich.

In vielen Dienstleistungsbereichen sieht es da nicht so gut aus. Zum Beispiel bei Hotels und Gaststätten haben wir eine sehr hohe Zahl von Mindestlohnverletzungen. Im Jahr 2015 haben wir hier 75 Prozent errechnet. Im Einzelhandel ist es auch weit verbreitet. – Dr. Toralf Pusch

Zu wenig Kontrolle

Eigentlich gibt es eine Überwachungsinstanz für den Mindestlohn. Doch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) scheint nicht alle Berufe im Blick haben zu können.

Was sich ändern müsste, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt im Gespräch mit Dr. Toralf Pusch vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gesprochen. Er ist einer der Autoren der Studie.

Dr. Toralf Pusch  - war selbst über die Ergebnisse seiner Untersuchung entsetzt.

war selbst über die Ergebnisse seiner Untersuchung entsetzt.
Ich finde 50 Prozent Verletzungen sind ziemlich viel und deswegen konnte ich die Zahl zunächst erst gar nicht glauben, als ich sie errechnet hatte.Dr. Toralf Pusch
Mindestlohn – Jeder zweiter Minijobber erhaelt keinen Mindestlohn 06:51

Redaktion: Alexander Goll

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