Die Energiewende in Deutschland ist beschlossene Sache. Doch der Wechsel hin zu den erneuerbaren Energien kostet vor allem eins: Geld.
Allein 2013 stiegen in Deutschland die Preise für Strom um durchschnittlich zwölf Prozent. Doch jede Regel hat auch eine Ausnahme. Im Sommer 2011 beschloss der Bundestag eine Verordnung, die besonders strom-intensive Unternehmen von den Netzentgelten befreite – den heute sogenannten „Mitternachtsparagraph„.
Das bedeutet: Für rund 200 Unternehmen entfallen die Netzkosten komplett. Diese Netzkostenbefreiung gilt vor allem für Unternehmen der Chemie-, Baustoff- und Stahlindustrie. Diese müssen mindestens 7000 Stunden pro Jahr am Netz hängen und mehr als zehn Millionen Kilowattstunden Strom verbrauchen. Schon ab einem Stromverbrauch von 100.000 Kilowattstunden pro Jahr sinken die Netzkosten für Unternehmen jedoch bereits deutlich.
Überraschendes Urteil
2012 wurden laut Bundesnetzagentur Unternehmen von Stromkosten in Höhe von 440 Millionen Euro befreit, 2013 werden es wahrscheinlich 800 Millionen Euro sein. Hintergrund ist die steigende Zahl der Anträge auf Befreiung von den Netzkosten 2012.
Doch ist diese Befreiung rechtmäßig? Darüber hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Mittwoch entschieden. Die Überraschung: Das Gericht kippte die Netzkostenbefreiung für besonders energie-intensive Unternehmen.
Über die Entscheidung des Gerichts haben wir mit Stefan Sagmeister gesprochen. Er ist Journalist und Chefredakteur der Nachrichtenagentur für Energiewirtschaft energate.