Änderung des Leistungsorts bei elektronischen Dienstleistungen
Betreiber von Onlineshops sollten sich in den letzten Tagen des Jahres noch einmal intensiv mit dem europäischen Steuerrecht vertraut machen. Denn auf die E-Commerce-Branche kommt ab dem 1. Januar 2015 eine komplizierte Gesetzesänderung zu: Händler und Dienstleister müssen dann beim Verkauf ihrer Produkte oder Leistungen die Umsatzsteuer (oft auch „Mehrwertsteuer“) in dem EU-Land abführen, aus dem der Käufer kommt.
Mehr Steuergerechtigkeit
Dank dieser Regeln sollen Steuerschlupflöcher für große Onlineanbieter geschlossen werden. Diese sollen dann nicht mehr in Länder mit niedrigen Umsatzsteuersätzen flüchten können. Vor allem für Großkonzerne wie Amazon, Apple und Google wird sich dadurch einiges ändern: Mussten die Internethändler mit Europasitz in Luxemburg beispielsweise für ihre E-Books bisher nur drei Prozent Umsatzsteuer abführen, so sind es beim Verkauf in Deutschland künftig 19 Prozent.
Anbieter müssen Vorschriften der EU-Staaten beachten
Betroffen sind jedoch alle Shops und Dienstleister, die Leistungen an Endkunden auf elektronischem Wege erbringen. Sollten Unternehmer ihre Angebote europaweit vertreiben, heißt das also unter Umständen, dass das Steuerrecht von allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union beachtet werden muss. Das bedeutet auch, dass die Onlinehändler im europäischen Ausland Umsätze melden und erklären müssen.
Was ändert sich außerdem für Onlineshopbetreiber?
Die technische Umsetzung der neuen Umsatzsteuerregelung könnte für viele Unternehmen zu einer echten Herausforderung werden. Denn Waren und Dienste müssen ab Januar mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen verkauft werden. Außerdem müssen alle Kunden den für sie geltenden Steuersatz und Bruttopreis angezeigt bekommen. Für die meisten Betreiber dürfte das eine Neukalkulation der Preise sowie eine Neuprogrammierung ihrer Shops bedeuten.
Welche Tücken die neue Umsatzsteuerregelung noch birgt, hat der Rechtsanwalt Thomas Schwenke im Interview mit detektor.fm-Moderatorin Maj Schweigler erklärt. Er ist Rechtsanwalt und berät E-Commerce-Anbieter in Steuerfragen.
Redaktion: Luisa Sancelean