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Prantl: “Man biegt das Grundgesetz, um die Euro-Rettung verfassungsgemäß zu machen”

Das Bundesverfassungsgericht reagiert mit seinem Urteil auf Klagen von Eurokritikern, die eine deutsche Beteiligung an Griechenland-Hilfen und dem Euro-Rettungsschirm für verfassungswidrig halten. Die Richter sind anderer Meinung gewesen.

Griechenland braucht Hilfe, Italien bekommt seine Verschuldung nicht in den Griff und die Euro-Rettungsschirme müssen weiter gespannt werden. Wie viel Geld Deutschland beisteuert, entscheidet der Bundestag noch Ende September. Im letzten Jahr war die Rede von 146 Milliarden Euro-Hilfen, jetzt soll der Betrag auf 211 Milliarden ausgeweitet werden. Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aber erstmal den ersten Rettungsschirm durchgewunken. Das Urteil: Eine deutsche Beteiligung an der Euro-Rettung ist verfassungsgemäß. Allerdings fordert das Gericht, dass der Bundestag in Zukunft stärker mitbestimmen soll.

Gegenüber den Eurobonds haben die Richter allerdings Zweifel angedeutet – zumindest auf der Basis der jetzigen Verfassung. Wenn man „mehr Europa“ wolle, dann bräuchte man eine neue Verfassungsbasis, so Heribert Prantl, Leiter des Ressorts „Innenpolitik“ bei der Süddeutschen Zeitung.

Im Interview fragen wir Heribert Prantl, ehemaliger Richter und Staatsanwalt, außerdem, was das Urteil aus Karlsruhe für künftige Entscheidungen zur Euro-Rettung bedeutet.

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