Wer erhält eine Baugenehmigung? Wie wird Hartz IV ausgezahlt? Welche Hilfsleistungen werden für Jugendliche bewilligt? Eigentlich gibt es kaum etwas, was in deutschen Rathäusern nicht mit Software der Firma Prosoz geregelt werden kann.
Die Firma gehört zu 100 % der Stadt Herten und ist damit ein so genannter Gemeindebetrieb. Das heißt, Prosoz unterliegt genau wie Ämter und Behörden einer Auskunftspflicht gegenüber Journalisten. So sah man es beim gemeinnützigen Recherchezentrum correctiv.org – nicht aber bei der Softwarefirma selbst. Über zwei Jahre dauerte der Rechtsstreit um vier Fragen, die correctiv.org von Prosoz beantwortet haben wollte. Nun muss das Unternehmen antworten.
Prosoz und die Beraterverträge
Prosoz beschäftigt in ganz Deutschland freie Mitarbeiter. Mit Beraterverträgen ausgestattet sollen sie dafür da sein, Anwendern die Software beizubringen. Da nun aber diese freien Mitarbeiter sehr oft auch Angestellte ebenjener Stadtverwaltungen und Kommunen sind, an die Prosoz seine Software verkauft, lag für correctiv.org ein Verdacht auf der Hand: Was, wenn diese Mitarbeiter Einfluss darauf nähmen, ob die Software tatsächlich angeschafft wird?
Das wäre unlauterer Wettbewerb. Und da sich auch Konkurrenten über das Geschäftsgebahren der Firma beschwerten, begann ein Journalist von correctiv.org damit, sich das Ganze einmal genauer anzusehen.
Worum es hier geht und warum das auch weitreichendere Folgen haben kann, hat detektor.fm-Moderator Lucas Krehling mit Daniel Drepper von correctiv.org besprochen.