War es ein vorgezogener Karnevalsscherz? Die US-amerikanische Ratingagentur Standard & Poor’s stufte für zwei Stunden die Kreditwürdigkeit Frankreichs herab. Prompt verloren französische Staatsanleihen an Wert. Wieder einmal zeigt sich der Einfluss der Ratingagenturen auf das tägliche Börsengeschäft.
Fehleinschätzungen können fatale Folgen für das jeweilige Land haben – aber sie haben meist nur geringe Konsequenzen für die Ratingagentur. Anders als Banken oder Versicherungen unterliegen sie nämlich keiner besonderen Kontrolle. Die „EU-Verordnung über Ratingagenturen“ erteilt ihnen zwar bestimmte Auflagen, deren Verstoß mit Bußgeldern geahndet werden soll. Konkret geregelt ist dies aber nicht. Gibt es demnach keine Möglichkeiten, Ratingagenturen aufgrund von Fehleinschätzungen zu belangen? Lassen sie sich vielleicht anders regulieren?
Das haben wir Wolfgang Gerke gefragt, den Präsidenten des Bayrischen Finanzzentrums in München.