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Köln. Foto: CC BY-SA 2.0 | tekrei/flickr.com

Sparer aufgepasst: Banken ziehen Kirchensteuer ein

Über diesen Hinweis auf dem Kontoauszug staunen manche nicht schlecht: Ab dem 1. Januar 2015 zieht nicht mehr nur das Finanzamt die Kirchensteuer ein. In einigen Fällen sind jetzt die Banken dafür zuständig. Aber wen betrifft das wirklich und ist die Umstellung ein Grund, sich Sorgen zu machen?

Die Kirchensteuer soll ab kommendem Jahr nicht mehr nur über die Steuererklärung laufen. Ab dem 1. Januar 2015 sind die Banken verpflichtet, anfallende Kirchensteuer direkt vom Konto abzuziehen und an das Finanzamt zu überweisen. Allerdings ist nicht jeder, der Kirchensteuer zahlt, automatisch von dieser Veränderung betroffen, denn im Normalfall wird die Kirchensteuer sowieso über das Einkommen versteuert und landet gar nicht erst auf dem eigenem Konto.

Kirchensteuer wird über mehrere Wege einbezogen

Trotzdem machen sich viele Kontobesitzer Sorgen. Vielen ist unwohl dabei, wenn die Bank eine zu zahlende Steuer verwaltet. Dabei gibt es diese Option auch jetzt schon: wenn man die Kirchensteuer nicht selbst abführen will, kann man es der Bank überlassen. Und auch im Jahre 2015 kann man noch wählen, sofern man nicht möchte, dass die Bank in die eigene Steuererklärung eingreift.

Wen also betrifft diese Umstellung überhaupt und muss man dabei etwas beachten? Rabea Schloz mit den Fakten.

Banken ziehen Kirchensteuer ein 03:55

+++ Der Beitrag zum Nachlesen +++

Ab dem 1. Januar 2015 soll die Kirchensteuer direkt von den Banken eingezogen werden. Diese Information bekommen die Bankkunden derzeit über ihren Kontoauszug. Doch nicht alle können damit etwas anfangen. Was haben Banken denn mit der Kirchensteuer zu tun und ändert sich etwas an der Höhe der Steuer? Aenne Riesenberg von der Stiftung Warentest weiß, was das bedeutet:

Aenne Riesenberg - berät bei der Stiftung Warentest.

berät bei der Stiftung Warentest.
Aenne Riesenberg

Bisher ist es so, das diejenigen wählen konnten, ob die Bank die Kirchensteuer direkt an das Finanzamt überweisen soll, oder nicht. Und neu ist, dass ab 1. Januar 2015 die Banken praktisch automatisch die Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.

Viele scheinen deswegen verunsichert – ist man nun eigentlich selbst von dieser Veränderung betroffen oder ist diese Umstellung für einen gar nicht relevant?

Die Kirchensteuer bleibt erst einmal so, wie sie ist. Auch an der Höhe ändert sich erstmal nichts. Aber Sparer müssen aufpassen, wenn sie ein Konto haben und eben Abgeltungssteuer zahlen müssen.

Hierfür muss man wissen, dass es nicht „die eine“ Kirchensteuer gibt. Sie kann auf mehrere Arten erhoben werden. Wer steuerpflichtig ist und ebenfalls Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche muss die Kirchensteuer zahlen. Diese wird direkt mit der Lohn- oder Einkommenssteuer berechnet und wird direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen – man kommt mit ihr also im Normalfall nicht in Berührung. Etwas anderes ist es mit der Abgeltungssteuer – auch nur diese ist vom Einzug durch die Banken betroffen. Der Autor Carsten Frerk kennt sich mit dem Vermögen der Kirche aus und kann erklären:

Die Abgeltungssteuer, das ist jetzt sozusagen die Steuer, die auf Zinserträge, also auf Kapitalerträge berechnet wird, weil das auch ein Einkommen ist.

Trotzdem fühlen sich viele Anhänger der Kirche unwohl damit, dass die Banken demnächst für die Kirchensteuer zuständig sind. Dabei gibt es diese Möglichkeit schon jetzt: Wer sich nicht selbst um diese Kirchensteuer kümmern möchte, kann diese Aufgabe auf die Bank übertragen. Aber was genau wird von den Banken getan? Aenne Riesenberg erklärt es:

Dann ist es eben so, dass die Bank verpflichtet ist, ab dem 1. Januar 2015, eben generell für jeden auch gleich mit der Abgeltungssteuer, also wenn ich jetzt zum Beispiel 100 Euro Zinsen über dem Sparerfreibetrag habe, dann wird ja darauf Abgeltungssteuer abgeführt, in Höhe von 25 Prozent und entsprechend dann auch eben die Kirchensteuer.

Carsten Frerk - ist Autor und schreibt über das Vermögen der Kirche. © Studio Evelin Frerk

ist Autor und schreibt über das Vermögen der Kirche. © Studio Evelin Frerk
Carsten Frerk

Es soll also eine Erleichterung für die Kunden sein – immerhin müssen sie die Kirchensteuer, die auf die Abgeltungssteuer erhoben wird, nicht selbst in der Steuererklärung verwalten. Allerdings erhofft sich die Kirche, und auch der Staat, einen Nutzen von der Umstellung wie Carsten Frerk weiß:

Man hat versucht wirklich darüber die Leute zu erfassen, die eben Zinserträge und Kapitalerträge nicht in der Steuer angegeben haben. Und darüber entging ja dann auch der Kirche die Kirchensteuer.

Allerdings ist nichts in Stein gemeißelt: Wenn man nicht möchte, dass die Banken die Kirchensteuer direkt abführen, kann man Einspruch einlegen. Man verpflichtet sich somit, sich selbst um die Kirchensteuer auf seine Zinsen zu kümmern. Das ganze geht mit einem einfachen Formular:

Und mit diesem Formular beantragen sie praktisch, dass Sie das nicht möchten, dass die Bank direkt die Kirchensteuer abführt. Sondern versteuern dann ihre Kapitalerträge, dass dann die Kirchensteuer abgeführt wird.

Es wird jedoch darauf Wert gelegt, dass die Umstellung vollkommen anonym stattfinden soll – die Konfession der Bankkunden soll dem Institut somit nicht bekannt werden.

Es heißt, dass es anonymisiert erfasst werden soll. Dass also der normale Bankbeamte oder Bankmitarbeiter nicht Einsicht hat, ob jemand Kirchenmitglied ist oder nicht. Wie das dann tatsächlich abgewickelt wird, das wird sich noch zeigen.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass sich gar nicht all zu viel ändert: nach wie vor bleibt einem die Wahlmöglichkeit erhalten, wer sich um die Kirchensteuer kümmern soll: man selbst, oder die Bank. Es wird lediglich die Basis verändert. Zuvor war man erst einmal selbst für die Steuerabgabe verantwortlich und konnte diese Verantwortung an die Bank abtreten. Ab 2015 wird dies genau anders herum sein: man kann sich seine Rechte zurückfordern.

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