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Tarifkonflikt bei der Deutschen Post

Darf die Post Beamte und Leiharbeiter als „Streikbrecher“ einsetzen?

Auch bei der Post streiten sich gerade Arbeitnehmer und Unternehmensführung über einen Tarifvertrag. Die Gewerkschaft ver.di wirft dem Unternehmen vor, Beamte und Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen. Zu Recht? Das Bonner Arbeitsgericht sieht darin kein Problem.

ver.di ruft Postmitarbeiter zum Streik auf

Nicht nur bei der Bahn und in den Kindergärten wird gerade kräftig gestreikt, auch die Angestellten der Deutschen Post legen seit Wochen immer wieder die Arbeit nieder. Der Grund für den Streik: Anfang des Jahres haben Post und DHL begonnen, Arbeitsplätze in posteigene Subunternehmen auszulagern – zu einem geringeren Lohn. Darin sieht die Gewerkschaft ver.di einen Vertragsbruch und hat deshalb zum Arbeitskampf aufgerufen. Infolgedessen ist bundesweit in den Paketzentren immer wieder die Arbeit niedergelegt worden. Teilweise ist es zu tagelangen Verzögerungen bei der Zustellung der Pakete gekommen.

Beamte und Zusteller aus Polen als „Streikbrecher“

Um die Folgen der Streiks abzufedern, hat die Post sich eines rechtlichen Tricks bedient. Sie hat zum Teil Zusteller aus Polen eingesetzt und Postbeamte auf die Streikposten gesetzt, denn die dürfen ja sowieso nicht streiken. ver.di sieht darin einen „Streikbruch“ und ist vor das Arbeitsgericht gezogen. Die Post meint hingegen, sie bewege sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das Bonner Arbeitsgericht hat jetzt ein erstes Urteil gefällt. Das sagt: Beamte dürfen eingesetzt werden, solange sie das „freiwillig“ tun. Dabei beruft sich das Gericht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993. Ob dieses Urteil noch zeitgemäß ist, ist bisher nicht abschließend geklärt, ebenso wenig, ob ausländische Arbeiter in Streiks eingesetzt werden dürfen.

Man muss solche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von vor über 20 Jahren mit Vorsicht genießen. Wir haben hier eine völlig neue Situation. – Alexander Bredereck, Anwalt für Arbeitsrecht

Ob nun die Deutsche Post trotzdem zu unrechtmäßigen Methoden im Tarifkonflikt greift, darüber hat Alexander Hertel mit Alexander Bredereck gesprochen. Er ist Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Alexander Bredereck - ist Anwalt für Arbeitsrecht

ist Anwalt für Arbeitsrecht
Sowohl auf Gewerkschaftsseite als auch auf Seiten der Post sind Grundrechte betroffen, sodass in jedem einzelnen Fall genau geprüft werden muss, ob die Maßnahme gerechtfertigt ist.Alexander Bredereck
Tarifkonflikt bei der Deutschen Post 05:41

Redaktion: Pascal Anselmi

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