Die App Uber ist so etwas wie eine Mitfahrzentrale für Kurzstrecken. Fahrer können sich mit ihrem Auto anmelden, andere User sehen, wo diese gerade sind – und können dann einfach mitfahren. Gezahlt wird nach Absprache.
Der Erfolg ist riesig. Fünf Jahre nach seinem Start gibt es den Dienst in 20 europäischen Städten und 37 Ländern weltweit. Vorerst allerdings nicht mehr in Deutschland. Denn das Landgericht Frankfurt sieht darin „unlauteren Wettbewerb“ und hat Uber, wenn man so will, ein bundesweites Fahrverbot erteilt.
Uber vs. Taxi – Keine Auflagen für Privatpersonen
Geklagt hatte die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen. Denn gerade deren Geschäftsmodell ist durch Uber bedroht. Dessen Fahrten unterliegen im Gegensatz zu den Taxen keinen Auflagen und sind deshalb billiger.
Dabei ist Uber nicht das einzige Unternehmen, bei denen Privatpersonen als Fahrer fungieren. Was genau ist der Grund, warum das Start-Up in Deutschland nicht freie Fahrt hat?
Darüber haben wir mit Clemens Pfitzer, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht, gesprochen.