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Rückt für Kunden von Unister möglicherweise in weite Ferne: der diesjährige Strandurlaub. Foto: Strandleben in Bansin auf Usedom (c) AugustusTours | CC BY-ND 2.0 | AugustusTours | flickr.com

Insolvenz des Reiseportal-Riesen Unister: Geld zurück?

Unister-Fragezeichen: Was passiert mit meinem Urlaub?

Sommerzeit, Reisezeit. Oder doch nicht? Die Unister Holding GmbH hat Insolvenz angemeldet. Das Leipziger Internetunternehmen betreibt unter anderem die Portale ab-in-den-urlaub.de, flug24.de, fluege.de, reisen.de oder lastminute24.com – und hat hunderttausende Flug- und Ferienreisen verkauft. Müssen Kunden nun um ihren Urlaub bangen? Und wann ist das Geld futsch?

Die E-Commerce-Firma Unister hat sich schon seit einiger Zeit in finanziellen Schwierigkeiten befunden. Nachdem nun der Geschäftsführer bei einem Flugzeugabsturz tödlich verunglückt ist, haben sich die Gesellschafter für das Insolvenzverfahren entschieden. Es ist der Versuch, die Handlungsfähigkeit der Firma aufrecht zu erhalten.

Die Folgen der Insolvenz

Zu Unister gehören Buchungsportale für Hotels und Reisen sowie Informations- und Ratgeberwebseiten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • ab-in-den-urlaub.de
  • flug24.de
  • fluege.de
  • hotelreservierung.de
  • reisen.de
  • lastminute24.com
  • urlaubstours.de und
  • travel24.com

aber auch Portale wie news.de oder auto.de. Laut eigenen Aussagen sind diese eigenständigen Unternehmen jedoch nicht von der Insolvenz betroffen.

Entgegen dieser Behauptung hat jedoch bereits die erste Tochterfirma urlaubstours.de ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gegeben. Trotzdem ist vom Insolvenzverwalter versichert worden, dass schon gebuchte Reisen stattfinden werden – neue Buchungen sind hingegen nicht mehr möglich.

Auch wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass ein Dominoeffekt auch die restlichen Tochterunternehmen trifft und in die Insolvenz treibt, bleiben die Verträge mit den Kunden vorerst bestehen. Denn Unister agiert bei den Buchungen nur als Vermittler und die eigentlichen Vertragspartner sind die Fluggesellschaften oder die gebuchten Hotels.

Wir raten den Verbrauchern, sich direkt an die Airline oder das Hotel zu wenden und zu fragen, ob alles klar geht und bestätigt ist. Nicht, dass es dann bei Ankunft ein böses Erwachen gibt. – Anne-Katrin Wiesemann, Verbraucherzentrale Sachsen

Außerdem beruhigen Verbraucherschützer, dass bei Pauschalreisen ein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, der im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters die Käufer finanziell absichert. Somit ist aktuell höchstens der geplante Urlaub bedroht.

Das dürfte jedoch die rund 1.100 Unister-Angestellten, die ihren Job verlieren könnten, weniger interessieren. Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, dass Unister im Idealfall komplett verkauft werden soll.

Problemfall Unister

Die Unister-Gruppe ist kein unbeschriebenes Blatt. Seit Jahren kritisieren Verbraucherschützer schlechten Kundenservice, versteckte Preisfallen oder nicht ausgezahlte Reisegutscheine. Außerdem haben schon mehrere Manager des Unternehmens wegen Verdacht der Steuerhinterziehung und Verstößen gegen den Datenschutz vor Gericht gestanden.

Was Unister-Kunden jetzt beachten sollten, erklärt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen im Interview mit detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert.

Anne-Katrin Wiesemann - berät als Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

berät als Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Laut Aussage des vorläufigen Insolvenzverwalters sollen die bereits gebuchten Reisen tatsächlich stattfinden. Schlimmstenfalls entsteht dem Verbraucher das finanzielle Risiko, was natürlich bei Pauschalreisen durch die Reiseversicherung abgedeckt ist.Anne-Katrin Wiesemann
Unister-Insolvenz – Ist mein Urlaub bedroht? 03:43

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