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Unternehmen nutzen europäisches Recht, um Arbeitnehmer aus Aufsichtsräten zu verbannen

Laut einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung ist es 43 Firmen, z.B. der Drogeriekette Müller oder der Modekette H&M, gelungen, die Rolle der Arbeitnehmer in Aufsichtsräten zu schwächen. Doch wie geht das?

In Deutschland muss ein Aufsichtsrat eines Unternehmens mit einer Größe von mehr als 2000 Mitarbeitern zur Hälfte aus Arbeitnehmern bestehen. Seit Jahren versuchen jedoch einige Unternehmensführungen das zu verhindern. Besitzt doch der Aufsichtsrat eine Überwachungsfunktion für die Betriebsleitung.

Doch eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs bietet diesen Unternehmen nun ein Schlupfloch. Jetzt ist es möglich, das deutsche Gesetz zu umgehen, da europäisches Recht im Zweifel wichtiger ist. Unternehmen ändern ihre Rechtsform beispielsweise in eine sogenannte Limited & Co. KG, wie sie in Großbritannien üblich ist. Damit ist es dann erlaubt, die Arbeitnehmer aus dem Aufsichtsrat auszuschließen.

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat sich mit den konkreten Auswirkungen dieses komplizierten Verfahrens beschäftigt.

Lasse Pütz ist einer der Autoren, hat uns erklärt, warum das europäische Recht diese Änderung ermöglicht und ob sich die Arbeitnehmer dagegen wehren können. Hören Sie das Interview hier:

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