Erfassung der Arbeitszeit wird Pflicht
Ein Rechtsstreit zwischen der spanischen Gewerkschaft CCOO und der Deutschen Bank wird wohl weitreichende Auswirkungen auf den Arbeitsalltag in der EU haben. Streitpunkt ist die Anerkennung von Überstunden. Die Gewerkschaft argumentiert, dass man Überstunden nur wirklich messen könne, wenn man die insgesamt geleistete Arbeitszeit der Mitarbeiter auch kennt. Daher fordert sie ein System zur genauen Erfassung der Arbeitszeiten.
Dieser Argumentation ist schließlich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem am Dienstag verkündeten Urteil gefolgt. Arbeitgeber in der EU sollen in Zukunft verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. So möchte der EuGH sicherstellen, dass Überstunden auch anerkannt und Ruhezeiten eingehalten werden.
Umstrittenes Urteil
Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt das Urteil. Er hofft, dass unbezahlte Überstunden so in Zukunft verhindert werden können. Kritik kommt hingegen von Arbeitnehmerverbänden. Die bemängeln, dass starre Regeln zu Arbeitszeiten einer modernen Arbeitswelt nicht gerecht werden würden.
Wie genau die Arbeitszeiten dann erfasst werden sollen, ist dabei jedem EU-Staat selbst überlassen. Bei vielen ortsunabhängigen Berufsbranchen wie in der IT, im Journalismus oder in der Wissenschaft wird das allerdings gar nicht so einfach umzusetzen sein. Auch was eigentlich als Arbeit gilt, wird dann im Einzelnen noch entschieden werden müssen.
Man darf nicht vergessen, dass die moderne Arbeitswelt sich inzwischen völlig anders entwickelt. Da geht es um autonome, selbstbestimmte Arbeit. Manchmal ist auch gar nicht festzustellen, wo die Arbeitszeit überhaupt beginnt. – Axel Braun, Anwalt für Arbeitsrecht
Über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zeiterfassung spricht detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber mit Axel Braun. Er ist Anwalt für Arbeitsrecht.
Redaktion: Yannic Köhler