Das VW-Fiasko
Das VW-Fiasko rund um die Abgas-Manipulationen nimmt kein Ende. Der Autokonzern taumelt dabei von einer Klage zur Nächsten. In den USA hatten Verbraucher 2016 bereits eine Entschädigung von über 15 Milliarden Dollar erwirkt.
In Deutschland gibt es für die betroffenen VW-Kunden bisher nichts. Deshalb klagt die in den USA bereits am Verfahren beteiligte US-Anwaltskanzlei Hausfeld jetzt gemeinsam mit dem auf Verbraucherschutz spezialisierten Unternehmen MyRight auch in Deutschland gegen Volkswagen.
Betroffene VW-Kunden können MyRight online beautragen. Das Unternehmen vertritt dann einzeln stellvertretend deren Klage und übernimmt zunächst die Prozesskosten. Im Erfolgsfall behält MyRight dafür dann 35 Prozent der erstrittenen Summe. Wird der Fall verloren, sollen dem Kunden auch keine Kosten entstehen.
Prinzip der amerikanischen Sammelklage
Laut MyRight haben sich bereits über 100.000 Kunden angemeldet. Das Geschäftsmodell ähnelt dem der US-amerikanischen Sammelklagen. Dort klagen Anwaltskanzleien für mehrere Betroffene gleichzeitig auf Schadensersatz. In Deutschland ist diese Art von Sammelklagen bislang nicht üblich. Jeder Bürger muss selber für sein Recht aktiv werden.
Um die Interessen von Verbrauchern gegen mächtige Konzerne zu vertreten, gibt es in Deutschland eigentlich Verbraucherzentralen oder Gemeinschaften und Verbände. Diese warten allerdings immer noch auf ein neues Gesetz, dass es ihnen ermöglicht, im Namen der Verbraucher klagen zu können. Der bisherige Gesetzesentwurf wird jedoch durch das CDU-geführte Bundesministerium für Verkehr und das Bundeskanzleramt kontinuierlich geblockt.
Neue Taktik
Hausfeld und MyRight versuchen dennoch die Verbraucherrechte der betroffenen VW-Kunden und ihre Hoffnung auf knackige Provisionen durchzusetzen. Sie setzen dabei im Vergleich zu bisherigen Klagen auf eine neue Taktik: Ihrer Meinung nach seien die EU-Zulassungen der betroffenen Modelle hinfällig, da Volkswagen die Abgaswerte manipuliert hat. VW habe seine Kunden also vorsätzlich darüber getäuscht, dass ihr Auto mit den Rechtsvorschriften übereinstimmt.
Die Kunden sollen das Recht bekommen, von VW den Rückkauf zum Neupreis zu verlangen. In Deutschland hat VW über 2,5 Millionen der manipulierten Eos-Modelle verkauft, europaweit sind es sogar acht Millionen. Im Falle des Erfolgs einer Klage wären die Forderungen an den zweitgrößten Autokonzern der Welt enorm.
Den Kaufpreis zurückzuverlangen ist eine erfolgversprechende Variante. – Caroline Meller-Hannich
Welche Folgen die erneute Klage für VW hat und wie ihre Chancen auf Erfolg stehen, das hat Caroline Meller-Hannich im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Marie Landes näher besprochen. Sie ist Professorin für Verbraucherrecht an der Universität Halle.