Langer Weg zum Ziel
Bereits im November 2015 hat Arbeitsministerin Andrea Nahles einen ersten Entwurf für ein Erneuerung des Arbeitnehmerüberlassunggesetzes (AÜG) vorgestellt. Seitdem wurde noch ein wenig daran geschraubt und sowohl der Bundestag, als auch der Bundesrat mussten noch ihre Zustimmung geben. Das ist im November 2016 geschehen. Zum 01. April tritt das Gesetz nun in Kraft. Ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Die Vorteile
Vor allem die Reglung zum Grundsatz von „Equal Pay“ lässt hoffen. Die besagt, dass Zeitarbeiter nach neun Monaten Beschäftigung den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit bekommen, wie die Festangestellten. Neu ist auch, dass sie im Streikfall mit protestieren dürfen.
Auch dem Problem der Scheinselbstständigkeit soll damit der Gar ausgemacht werden. Arbeitnehmer können nicht weiter in einem Betrieb dauerhaft tätig sein ohne nach einer gewissen Zeit als Angestellte zu gelten. Daraus ergeben sich allerdings auch Probleme. Häufig arbeiten auch Menschen in der Kreativ-Branche in einem scheinbaren Selbstständigkeitsverhältnis. Sie könnten so ihren Jobs nur noch eingeschränkt nachgehen oder sie sogar verlieren.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bringt Firmen zum Schwitzen
Vor allem den Vermittlungsagenturen von Zeitarbeitern geht es mit der Reform gegen den Strich. Sie hatten im Vorfeld massiv gegen das Gesetz protestiert. Auch mittelständische Unternehmen dürften an diesem Gesetz zu knabbern haben, denn häufig arbeiten sie verstärkt mit Zeitarbeitern. Großen, aber auch kleineren Firmen hingegen dürfte die Erneuerung eher weniger auf die Füße fallen. Auch der bürokratische Aufwand dürfte weiter steigen.
Über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, und seine Folgen, hat detektor.fm-Moderatorin Carina Fron mit Kerstin Dämon von der WirtschaftsWoche gesprochen.