Whistleblower – Helden oder Verräter?
Spätestens seit dem Fall Edward Snowden ist „Whistleblower“ ein feststehender Begriff. Der ehemalige CIA-Agent veröffentlichte im Jahr 2013 Dokumente, die weltweite Überwachungs- und Spionageprogramme verschiedener Geheimdienste enthüllten. Von manchen als internationaler Held gefeiert, musste er ebenfalls Kritik, Verfolgung und Exil in Kauf nehmen. Doch dass geheime Informationen, die Misstände im System deutlich machen, veröffentlicht werden ist nicht neu. Schon 1974 führten Informationen von Ex-FBI-Agent Mark Felt zu dem Rücktritt des damaligen amerikanischen Präsidenten Richard Nixon.
Diese Konsequenzen sind natürlich extreme Beispiele. Doch auch in kleineren Unternehmen, und auch in Deutschland, müssen sich immer wieder Menschen entscheiden, ob sie zum „Whistleblower“ werden, und damit auch die Konsequenzen in Kauf nehmen. Diese können von Mobbing bis zum Job-Verlust reichen.
„Es gibt sehr viel mehr als diese wenigen spektakulären Fälle die man kennt. Whistleblowing ist quasi auch Alltag in den Unternehmen. […] Es gibt Zahlen, zum Beispiel circa 900-1000 Meldungen im Jahr bei dem internen Meldesystem von VW.“ – Martin Seiwert, Wirtschaftswoche
Tatsächlich wird von den Betroffenen meist versucht, intern auf die Rechtsverletzungen aufmerksam zu machen. So war es bei geschichtlich bedeutenden Whistleblowern, und so passiert es auch meist in deutschen Unternehmen. Das Alles zeigt einmal mehr ein Urteil von 2011. Hier hatte ein Unternehmen einer Whistleblowerin fristlos gekündigt. Deutsche Gerichte hielten diese fristlose Kündigung für gerechtfertigt, obwohl die Betroffene erst vorbildlich intern auf Gesetzesverstöße hingewiesen hatte. Daraufhin wurde Deutschland vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt.
„Man kann eigentlich guten Gewissens fast niemandem raten Whistleblower zu werden. Zum Glück gibt es aber viele Menschen die mutig genug sind, das trotzdem zu machen.“ – Martin Seiwert
Besserer Schutz für die Betroffenen
Wer sich entscheidet trotz dessen Misstände auch publik zu machen, kann zumindest bald auf Hilfe hoffen. Eine neue EU-Richtlinie stellt Mindestanforderungen für den Schutz von Whistleblowern auf, den die Unternehmen mit Hinweisgebersysteme dann umsetzen sollen. Spätestens in drei Jahren muss alles stehen. Doch neben dieser Richtlinie, die noch nicht komplett beschlossene Sache ist, gibt es auch noch eine neue Möglichkeit die den Whistleblowern bald zur Verfügung stehen könnte.
„Es gibt jemand der im Prinizip über die USA in Europa eingreifen will und Whistleblower besser schützen will.“ – Martin Seiwert
Was ein ehemaliger US-amerikanischer Whistleblower mit den Angestellten in deutschen Unternehmen zu tun hat, hat Martin Seiwert von der WirtschaftsWoche, detekor.fm-Moderatorin Bernadette Huber exclusiv im Interview verraten.