Auch wenn es draußen langsam wärmer wird und man nicht mehr ständig krank ist – der Gang zur Apotheke lässt sich manchmal dennoch nicht vermeiden. Dort angekommen muss man in den meisten Fällen eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung zu den verschriebenen Medikamenten leisten. Aber wie genau setzt sich diese Zuzahlung zusammen?
Was bedeutet „zuzahlungsfrei“?
Erwachsene Patienten müssen hier 10 Prozent des Medikamentenpreises beisteuern, maximal aber 10 Euro. Das ist jedoch nicht bei allen Präparaten gleich. Es gibt einige Medikamente, die zuzahlungsfrei sind. Welche das sind, entscheidet der GKV-Spitzenverband. Der legt auch, als Interessensvertretung für alle gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen, den Festpreis für eine bestimmte Medikamentengruppe fest.
Bestimmt die GKV beispielsweise für alle Kopfschmerzmittel einen Festpreis von 100 Euro, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse maximal einen Betrag von 100 Euro. Der Patient zahlt eine Zuzahlung von 10 Euro, die Krankenkasse übernimmt die restlichen 90 Euro. Gibt es aber in dieser Medikamentengruppe ein Präparat, das nur 70 Prozent des Festbetrags kostet, entfällt die Zuzahlung, ist also zuzahlungsfrei.
Zuzahlungsfreie Medikamente verschwinden vom Markt
Um an diese Präparate zu kommen, muss der verschreibende Arzt nicht ein spezielles Produkt, sondern den Wirkstoff verschreiben. Das passiert aber nicht immer.
Leider werden deswegen immer weniger zuzahlungsfreie Medikamente hergestellt. In den vergangenen fünf Jahren hat sich deren Zahl nahezu halbiert.
Über die Folgen hat detektor.fm-Moderator Christian Eichler mit Ann Marini vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen kurz GKV gesprochen.