Sie kümmern sich um Denkmalpflege und Parks, vergeben Stipendien, helfen Waisenkindern oder schwer Erkrankten: Stiftungen sind in Deutschland und vielen anderen Ländern aus dem öffentlichen Gemeinwohl gar nicht wegzudenken. Sie können aber auch einen ganz anderen Zweck erfüllen: Unternehmensanteile können, statt vererbt, in eine Stiftung umgewandelt werden – und die Stiftung dann maßgeblichen Einfluss auf ein Unternehmen ausüben.
Wie das zustande kommen kann, also warum ein Unternehmer seine Firmenanteile in eine Stiftung verwandelt, und welche Grenzen dem gesetzt sind, darüber sprechen wir mit Berthold Theuffel-Werhahn von der Unternehmensberatung Price Waterhouse Coopers.