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Die Vereinten Nationen verhandeln über Reformen der Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit an einem der fünf Hauptsitze in Wien. Foto: Radu Bercan | shutterstock
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Streit um Investitionen : Werden Schiedsgerichte reformiert?

„Eine politisch sehr kontroverse Frage“

Wenn Unternehmen Schadensersatz von Staaten fordern, dann entscheiden Schiedsgerichte. Über diese verhandeln momentan die Vereinten Nationen in Wien. Denn der Investitionsschutz und die Schiedsgerichte sollen reformiert werden.

Wenn Unternehmen ganze Staaten verklagen

Tabakhersteller oder Energiekonzerne, die ihre Investionen durch politische Entscheidungen bedroht sehen, können den Staat verklagen. Die politischen Entscheidungen machen ihre Investitionen wertlos, so lautet häufig die Begründung der Unternehmen. Zum Beispiel hat der Energiekonzern Vattenfall die Bundesregierung wegen des Atomausstiegs verklagt.

Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeiten sind Mechanismen, um Investitionen im Ausland abzusichern. Es geht also darum, das politische Risiko von Investitionen im Ausland zu minimieren. – Reinmar Wolff, Rechtsanwalt und Experte für Schiedsgerichte der Philipps-Universität Marburg

Klagt ein Unternehmen gegen einen Staat, entscheidet ein Investitionsschiedsgericht über den Fall. Damit wird nicht vor einem staatlichen Gericht verhandelt, sondern die Streitparteien einigen sich auf ein privates Schiedsgericht. Gemäß des New Yorker Übereinkommens von 1958 können Urteile von Schiedsgerichten einheitlich und einfach in den 160 Mitgliedsstaaten vollstreckt werden.

Immanente Intransparenz

In Wien verhandeln derzeit die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen über Reformen der Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit. Die Verfahren der privaten Schiedsgerichte sind insofern intransparent, da die Öffentlichkeit absichtlich ausgeschlossen ist. Problematisch ist es aber, wenn es ein öffentliches Interesse gibt. So wie im Fall des Autobahnmautbetreibers „Toll Collect“ und wegen der LKW-Maut. Zwar handelt es sich hier nur um eine Verhandlung zwischen zwei Unternehmen, aber in diesem Fall spielen finanzielle Interessen der Bundesregierung eine Rolle. Denn die Unternehmen haben der Bundesregierung unrechtmäßig Kosten in Rechnung gestellt.

Für mehr Transparenz sollte bereits das sogenannte Mauritiusabkommen sorgen. Allerdings ist das Abkommen nicht verpflichtend. Derzeit sind nur Gambia, Kanada, Kamerun, Mauritius und die Schweiz freiwillig beigetreten.

Über Transparenz in der der Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit und die geplanten Reformen spricht detektor.fm-Moderatorin Lara-Lena Gödde mit Reinmar Wolff. Er ist Rechtsanwalt und Dozent der Philipps-Universität Marburg.

Reinmar Wolff - ist Rechtsanwalt und Experte für Schiedsgerichte an der Philipps-Universität Marburg.

ist Rechtsanwalt und Experte für Schiedsgerichte an der Philipps-Universität Marburg.
Es handelt sich um eine politisch sehr kontroverse Frage, bei der sich unterschiedliche Staaten mit konträren Positionen hervorgetan haben.Reinmar Wolff
Reform der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit 04:58

Redaktion: Nadja Häse

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