Das besagt das neue Lieferkettengesetz
Schutz vor Kinderarbeit und Landraub, Schutz der Umwelt und das Recht auf faire Löhne sind nur ein paar Punkte, die mit dem neuen deutschen Lieferkettengesetz erreicht werden sollen. Große Unternehmen müssen ihre Lieferketten jetzt auf die im Gesetz genannten Menschenrechts- und Umweltverstöße überprüfen. Zu den „großen Unternehmen“ zählen alle, die mindestens dreitausend Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen.
Veröffentlicht wurde das Lieferkettengesetz bereits Mitte 2021 im Bundesgesetzblatt. In Kraft getreten ist es jedoch erst zum Jahresbeginn 2023. Auch die EU hat bereits einen Entwurf für ein Gesetz entwickelt, das die Kontrollen der Lieferketten verstärken soll. Im Gegensatz zum deutschen Lieferkettengesetz soll das der EU deutlich strengere Vorgaben beinhalten.
Neues Gesetz trifft nicht nur auf positive Resonanzen
Die Wirtschaft beklagt den immensen Aufwand, der betrieben werden muss, um die Lieferketten sorgfältig zu untersuchen. Die Unternehmen sind unter anderem dazu verpflichtet, Berichte einzureichen. Diese Berichte enthalten einen Fragenkatalog mit ca. 300 Fragen. Die Einhaltung des Lieferkettengesetzes wird zudem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kontrolliert. Verstoßen die Unternehmen gegen die Vorgaben, können im Einzelfall Sanktionen und Bußgelder verhängt werden, die bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Menschenrechtsorganisationen sehen das neue Gesetz zwar als wichtiges Zeichen, jedoch genügen ihnen die Auflagen noch nicht. Die „Initiative Lieferkettengesetz“ fordert unter anderem eine zivilrechtliche Haftungsregelung.
Was kann das neue Lieferkettengesetz also wirklich bewirken? Das hat detektor.fm-Moderatorin Lara-Lena Gödde die Sprecherin der „Initiative Lieferkettengesetz“ Michelle Trimborn gefragt. Wie die Wirtschaft auf das neue Gesetz blickt, erklärt Alexander Sandkamp. Er ist Juniorprofessor für Volkswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.