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Zurück zum Thema | Lieferkettengesetz

Was hat das Lieferkettengesetz verändert?

Vor einem Jahr ist das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft getreten. Es soll Menschenrechte besser schützen. Doch wie gut wirkt es tatsächlich?

Das deutsche Lieferkettengesetz

Zum 1. Januar 2023 ist das Lieferkettengesetz in Deutschland in Kraft getreten. Es soll Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltzerstörung entgegenwirken und Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen, sich um den Schutz von Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten zu kümmern. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland. Denn viele Produkte, die wir in Deutschland kaufen, werden in Teilen oder vollständig im Ausland hergestellt und verursachen dort Probleme. So kommt es etwa beim Abbau von Kakao in Ghana und an der Elfenbeinküste zu Kinderarbeit und Waldzerstörung. Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten, dafür Sorge zu tragen, dass bei ihren Zulieferern (und auch bei den Zulieferern ihrer Zulieferer) die Menschenrechte und gewisse Umweltstandards geachtet werden. Ab Anfang 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten. Kontrolliert wird die Einhaltung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA kann im Zweifel Sanktionen gegen die Unternehmen verhängen.

Bilanz nach einem Jahr

Nun gibt es das Lieferkettengesetz in Deutschland seit einem Jahr. Das BAFA zieht eine positive Bilanz und bezeichnet die deutschen Unternehmen als „vorbildhaft“, bisher hat die Aufsichtsbehörde noch keine Sanktionen verhängt. Doch es gibt auch Kritik: So wird dem BAFA etwa vorgeworfen, die Regelungen nicht strikt genug durchzusetzen. Aber auch von der anderen Seite kommt Gegenwind: Wirtschaftsvertreter kritisieren, dass der Bürokratieaufwand, der durch das Gesetz entsteht, für kleinere Unternehmen nur schwer zu stemmen ist.

Es ist in der Tat zu Auswüchsen gekommen, dass die großen Unternehmen, die jetzt dem Lieferkettengesetz verpflichtet sind, unendliche Fragebögen an kleine Zulieferer geschickt und da Mengen von Informationen verlangt haben. Das entspricht aber nicht dem, was das Gesetz erfordert.

Heike Drillisch, CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung

Heike Drillisch, CorA-Netzwerk für UnternehmensverantwortungFoto: privat

Was bringt das Lieferkettengesetz also? Und wo besteht noch Nachbesserungsbedarf? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Alea Rentmeister in dieser Folge von „Zurück zum Thema“ mit Heike Drillisch. Sie ist Koordinatorin des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss aus etwa 60 Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, kirchlichen und entwicklungspolitischen Organisationen, Verbraucher- und Umweltverbänden.

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